Open Content Lizenz für Deutschland und Europa
Deutsche Alternative zu den Creative Commons
Im Auftrag des Kompetenznetzwerks Universitätsverbund NRW (UVM) hat das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) eine neue, auf das deutsche und europäische Recht angepasste Open Content Lizenz entwickelt. Die Lizenz soll das erfolgreiche Lizenzmodell der Freien oder Open Source Software auf andere Werkgattungen, insbesondere Datenbanken, Texte und Bilder übertragen.
Anders als die bislang bekannten Open Content Lizenzen ist die neue "Lizenz für Freie Inhalte" auf das deutsche und europäische Urheber- und Vertragsrecht abgestimmt. Die juristischen Probleme, die bei der Nutzung der bislang bekannten Lizenzen auftreten, habe man bei der Entwicklung der neuen Lizenz - so weit dies möglich war - ausgeräumt.
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Zusammen mit einer Lizenz für die freie Nutzung unveränderter Inhalte sowie einer Lizenz für die Nutzung von Inhalten in bestimmten Nutzerkreisen will das UVM die Verbreitung von Inhalten, die an nordrhein-westfälischen Hochschulen entstehen, fördern. Sie können aber auch für sonstige Projekte genutzt werden. Die Lizenztexte sind entsprechend neutral gehalten und dürfen unverändert vervielfältigt und verbreitet werden.
Zu den bislang wichtigsten Open Content Lizenzen zählen die Open Publication License, die GNU Free Documentation License und die Creative Commons Lizenzen. Diese Lizenzen sind von US-amerikanischen Juristen vor dem Hintergrund des dortigen Rechts geschrieben worden.
Dabei räumt die Lizenz für freie Inhalte dem Nutzer umfassende Rechte an dem Werk ein, wozu insbesondere das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung sowie das Recht auf Veränderung des Werkes zählen. In Anlehnung an Copyleft-Lizenzen wie die GPL aus dem Software-Bereich ergeben sich aus der Lizenz aber auch Pflichten: Wer bei der Veränderung des Werks Rechte erwirbt, muss diese wiederum den Bestimmungen der Lizenz unterstellen.
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