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Open Content Lizenz für Deutschland und Europa

Deutsche Alternative zu den Creative Commons. Im Auftrag des Kompetenznetzwerks Universitätsverbund NRW (UVM) hat das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) eine neue, auf das deutsche und europäische Recht angepasste Open Content Lizenz entwickelt. Die Lizenz soll das erfolgreiche Lizenzmodell der Freien oder Open Source Software auf andere Werkgattungen, insbesondere Datenbanken, Texte und Bilder übertragen.
/ Jens Ihlenfeld
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Anders als die bislang bekannten Open Content Lizenzen ist die neue "Lizenz für Freie Inhalte" auf das deutsche und europäische Urheber- und Vertragsrecht abgestimmt. Die juristischen Probleme, die bei der Nutzung der bislang bekannten Lizenzen auftreten, habe man bei der Entwicklung der neuen Lizenz - so weit dies möglich war - ausgeräumt.

Zusammen mit einer Lizenz für die freie Nutzung unveränderter Inhalte sowie einer Lizenz für die Nutzung von Inhalten in bestimmten Nutzerkreisen will das UVM die Verbreitung von Inhalten, die an nordrhein-westfälischen Hochschulen entstehen, fördern. Sie können aber auch für sonstige Projekte genutzt werden. Die Lizenztexte sind entsprechend neutral gehalten und dürfen unverändert vervielfältigt und verbreitet werden.

Zu den bislang wichtigsten Open Content Lizenzen zählen die Open Publication License(öffnet im neuen Fenster) , die GNU Free Documentation License(öffnet im neuen Fenster) und die Creative Commons Lizenzen(öffnet im neuen Fenster) . Diese Lizenzen sind von US-amerikanischen Juristen vor dem Hintergrund des dortigen Rechts geschrieben worden.

Dabei räumt die Lizenz für freie Inhalte dem Nutzer umfassende Rechte an dem Werk ein, wozu insbesondere das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung sowie das Recht auf Veränderung des Werkes zählen. In Anlehnung an Copyleft-Lizenzen wie die GPL aus dem Software-Bereich ergeben sich aus der Lizenz aber auch Pflichten: Wer bei der Veränderung des Werks Rechte erwirbt, muss diese wiederum den Bestimmungen der Lizenz unterstellen.

Wenn das Werk unverändert genutzt wird, müssen die Namen der Urheber und der Inhaber der ausschließlichen Rechte grundsätzlich genannt werden. Wird das Werk aber in veränderter Form verbreitet, so dürfen die Namen der Ursprungsautoren und Rechtsinhaber nicht genannt werden, da bei einer Veränderung des Werks und unveränderter Nennung der Ursprungsautoren das Risiko zu groß wäre, mit Werken in Verbindung gebracht zu werden, deren Inhalt man nicht kennt.

Im Gegensatz zu freien Software-Lizenzen sieht die Lizenz für Freie Inhalte ein abgestuftes Modell von Verpflichtungen vor: So kann der Ursprungsautor das Werk in jeder Form verbreiten, also auch in rein analoger Form oder in einem Dateiformat, welches eine Veränderung nicht oder nur in erschwerter Weise zulässt. So soll verhindert werden, dass Urheber und Inhaber der Rechte durch technische Vorgaben abgeschreckt werden. Wenn allerdings bei der Bearbeitung durch Lizenznehmer digitale Daten benutzt werden, so müssen diese mit dem Werk mitgeliefert oder in das Internet gestellt werden. Spätestens nach der ersten Benutzung digitaler Daten stehen diese also für jeden Nutzer bereit.

Darüber hinaus soll jedes Werk eine so genannte History enthalten, in der sich Informationen über das Werk, insbesondere über die Inhaber der Rechte, die beteiligten Urheber und - soweit gestattet - die vorgenommenen Veränderungen finden. Wer das Werk unverändert nutzt, ist verpflichtet, die History unverändert mit dem Werk zu verbreiten. Wer dagegen Modifikationen vornimmt, soll diese mit Angabe des Datums kurz beschreiben und die ursprüngliche Quelle des Werkes nennen.

Als Motivation, Inhalte aus dem Hochschulbereich unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen, führt das UVM vor allem die in diesem Bereich knappen Mittel an. Oftmals würden die bewilligten Drittmittel am Ende eines Projekts nicht ausreichen, um das ursprünglich geplante Projekt zu Ende zu führen oder oft sind keine Mittel mehr vorhanden, um eine einmal fertig gestellte Datenbank zu pflegen und zu aktualisieren. In diesen Fällen biete sich eine Nutzung als Open Content an, da damit ein Anreiz für die freiwillige Mitarbeit Dritter geschaffen werde. Hinzu kommen Fallgestaltungen, in denen Wissenschaftler gemeinsam mit anderen Wissenschaftlern Inhalte zur gemeinsamen Nutzung sammeln wollen.

Die UVM Lizenz für Freie Inhalte(öffnet im neuen Fenster) steht auf den Seiten des Kompetenznetzwerks Universitätsverbund NRW zum Download bereit.


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