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VATM fordert Nachbesserungen im TKG-Entwurf

Wagner: "Nachhaltige Wettbewerbsförderung wird nicht ausgeschöpft". Ohne entscheidende Nachbesserungen am Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) werde das Ziel der TKG-Novelle, einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten zu sichern, nicht erreicht, so Peter Wagner, Präsident des VATM.
/ Jens Ihlenfeld
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Bei genauer Prüfung werde deutlich, dass der zunächst positive Ansatz der Marktmissbrauchsbeschränkung sowohl hinsichtlich der Struktur als auch bei Einzelregelungen noch erhebliche Defizite aufweist und dadurch in Frage gestellt wird. Es sei zu befürchten, dass die wachsende Kompetenz der Regulierungsbehörde und ein erweiterter Ermessensspielraum in der jetzigen Form zu Intransparenz der Entscheidungen führt und durch zusätzliche Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) entwertet werde. "Wir sind tief besorgt, dass die Unabhängigkeit der Behörde und die Transparenz der Entscheidungen deutlich vermindert wird", so Wagner.

Dabei kritisiert der VATM vor allem den erhöhten Einfluss der Politik auf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). So könne das BMWA nach dem neuen Entwurf nicht nur mit Einzelanweisungen in die Arbeit der Regulierungsbehörde eingreifen, sondern müsse diese noch nicht einmal vollständig veröffentlichen.

Auch greife das zukünftige Konzept für die Entgeltregulierung deutlich zu kurz. Sollte ein wichtiges Ziel des Gesetzentwurfes erreicht werden, nämlich die Regulierung im Endkundenmarkt zu lockern, bedürfe es einer strengen Regulierung im Vorleistungsbereich. Erst dann werde es gelingen, die für Wettbewerber nötigen Vorleistungen schneller und verlässlicher bereitzustellen, so Wagner. Eine der wichtigsten vorgesehenen Änderungen, um festgestellte Regulierungsdefizite aufzulösen, wurde vom Bundeswirtschaftsministerium zwar vorgeschlagen, findet sich im jetzigen Entwurf jedoch nicht mehr wieder, so Wagner weiter.

So sah der vorhergehende Arbeitsentwurf einen ausdrücklichen Anspruch vor, Wettbewerbern ein zeitgleiches Angebot von Endkundenprodukten zu ermöglichen. Die Telekom sollte verpflichtet werden, entsprechende Vorprodukte rechtzeitig anzubieten. Nur so könne verhindert werden, dass das Monopol sich auf neue Märkte ausdehnt, wie im Fall von DSL geschehen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Lockerung der Regulierung des Endkundenmarktes sei daher nicht gerechtfertigt und erfülle ebenfalls nicht die strengen Vorgaben der EU. Sogar in Bereichen, in denen das Bundeswirtschaftsministerium härter regulieren wollte, komme es nun durch zahlreiche Kann-Vorschriften zu Aufweichungen und neuen Rechtsunsicherheiten. So sieht der Entwurf vor, dass bei Feststellung eines Missbrauchs die Regulierungsbehörde eingreifen kann, nicht aber muss. Diese führe zu einem unnötigen Rechtfertigungsdruck, der letztendlich dazu führe, dass Entscheidungen noch stärker auf die Gerichte verlagert würden.


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