EU-Kommission wählt Registry für .eu-Top-Level-Domain aus

Vorreservierungen nicht möglich

Die europäische Kommission hat EURID, die European Registry for Internet Domains, als Registrar für die kommende .eu-Top-Level-Domain (TLD) bestimmt. Die TLD .eu soll als besondere pan-europäische Identifikation von Websites und E-Mail-Adressen dienen und steht auf einer Stufe mit .org oder .com. Die drei Gründungsmitglieder von EURID managen zurzeit auch die Länderkennungen .be (Belgien), .it (Italien) und .se (Schweden). Zwei assoziierte Mitglieder stammen von EU-Beitrittskandidaten.

Artikel veröffentlicht am ,

Erkki Liikanen, der für die Ressorts Unternehmen und Informationsgesellschaft zuständige europäische Kommissar, erklärte: "Die Auswahl des Registrars für die Verwaltung von .eu als TLD-Domänenname ist ein wichtiger Schritt zur Einführung von .eu. Sobald die Registry voll betriebsfähig ist, werden Unternehmen, Organisationen und Bürger in der Europäischen Union in der Lage sein, ihren Domänennamen unter der TLD .eu zu registrieren. Ich glaube, dass die Einführung von .eu als TLD den europäischen Bürgern und Unternehmen die Möglichkeit geben wird, ihre europäische Identität im Internet mitzuteilen."

Dem Beschluss der Kommission ging die Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessensbekundung im vergangenen September und eine Beurteilung der sieben eingegangenen Bewerbungen durch unabhängige Fachleute voraus.

Die Kommission will zunächst mit EURID einen Vertrag schließen und dann zusammen mit der Zentralstelle für die Vergabe von Internetnamen und -adressen (ICANN) die notwendigen Schritte unternehmen, damit .eu in das globale System der Internet-Domänennamen aufgenommen wird.

Gleichzeitig wird die Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten und der Register-Verwaltung allgemeine Grundregeln für die Behandlung von Fragen aufstellen, die beispielsweise die spekulative oder missbräuliche Registrierung von Domänennamen, die Rechte am geistigen Eigentum und andere Rechte, die Sprache und geographische Abgrenzungen oder die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffen.

Je nachdem, wie rasch ein Fortschritt in diesen Fragen erzielt wird, dürfte .eu gegen Ende des Jahres 2003 zur Verfügung stehen.

Die EU-Verordnung Nr. 733/2002 bildet die Grundlage für die Einführung von .eu als Domänenname oberster Stufe. Jede Person mit Wohnsitz in der EU, jedes Unternehmen, das seinen eingetragenen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seinen Hauptgeschäftssitz in der EU hat, und jede in der EU ansässige Organisation wird das Recht haben, .eu-Domänennamen zu registrieren. Eine Ausweitung der Verordnung auf die EWR-Staaten wird zurzeit geprüft.

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AD (golem.de) 23. Mai 2003

Stimmt :) Ich habs mal geändert.. Dankeschoen AD (golem.de)

EX 23. Mai 2003

Ist ja ein lustiger Reporter, der einmal das richtige Akronym TLD (Top-Level-Domain) und...

bazik 23. Mai 2003

Ich hoffe mal das die Preislich dann auch ähnlich der .com / .org Domains liegen. Neue...



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