CDU/CSU kritisiert Vorschlag zum Dialer-Missbrauch-Gesetz
Die Verbraucherschutzbeauftragte Ursula Heinen und die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann, begrüßen zwar, dass die "Bundesregierung nach einem Jahr vollmundiger Absichtserklärungen einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern eingebracht" habe, bezweifeln aber den Nutzen des Gesetzesvorschlags. "Die Verbraucher werden weiter abgezockt und die seriösen Anbieter dieser wachsenden Dienstleistungsbranche werden weiter durch einige schwarze Schafe geschädigt" , so Heinen und Krogmann.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verweist auf ihren eigenen Antrag, in dem umfassendere und vor allem praktikablere Maßnahmen gefordert würden. Auch erfasse das Gesetz der Bundesregierung andere Nummerngassen wie 0136er oder 0137er Nummern nicht. "Die Verlagerung des Missbrauchs auf diese Gassen ist daher absehbar."
Zur umfassenden Bekämpfung des Missbrauchs fordert die CDU/CSU-Fraktion, auch andere Nummernbereiche wie beispielsweise 0136er, 0137er, 0193er-Nummern in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen.
Die von der Bundesregierung geplante zentrale Datenbank solle nur für 0900er-Nummern geschaffen werden. Die 0190er-Nummern, die immerhin noch bis Ende 2004 in Betrieb sind, würden nicht erfasst. Und auch der Inhalt der "Mindestvoraussetzungen", die die Regulierungsbehörde bei der Registrierung und vor Inbetriebnahme der Dialer vorgeben soll, bleibe noch im Dunkeln.
"Im Übrigen zeugt die Verpflichtung zur Preisansage von Änderungen des Tarifabschnitts von der praktischen Unkenntnis der Bundesregierung. Die Preisansageregelungen müssen hinsichtlich derer, die zu dieser Preisansage verpflichtet werden sollen, differenziert und konkretisiert werden."



