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Verfassungsklage gegen neues Urheberrechtsgesetz geplant

S.A.D. sieht sich in seiner Existenz bedroht. Laut einem Bericht der Computerbild plant der Software-Hersteller S.A.D., eine Verfassungsklage gegen das neue Urheberrechtsgesetz einzureichen. Das neue Gesetz beinhaltet ein Umgehungsverbot von Kopierschutztechniken und Systemen zum Digital Rights Management (DRM), was faktisch einer Abschaffung der Privatkopie gleichkommt.
/ Thorsten Wiesner
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S.A.D. ist Hersteller von Programmen wie "Gamejack" und "Moviejack", mit denen sich bislang Privatkopien von Spiele-CD-ROMs und Film-DVDs anfertigen ließen, auch wenn diese einen Kopierschutz hatten. Das Erstellen der Privatkopie soll laut Urheberrechtsgesetz in Zukunft aber nur noch gestattet sein, wenn Musik-CDs, Spiele-CD-ROMs oder Film-DVDs nicht durch einen Kopierschutz gesichert sind. Den Schutz zu umgehen, wie es die S.A.D.-Software macht, ist somit nicht mehr erlaubt.

Das neue Gesetz wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. S.A.D. fürchtet daher nach eigenen Angaben jetzt um seine Existenz. S.A.D.-Produktmanager Robert Knapp hierzu: "Das neue Urheberrechtsgesetz kommt einer Enteignung gleich. Weite Teile unserer Entwicklungsinvestitionen, Nutzungsrechte und unserer Ware sind wertlos geworden." Mit der Verfassungsklage will S.A.D. eine einheitliche Regelung darüber erreichen, wie Kopierprogramme auf dem deutschen Markt künftig ausgestattet sein müssen.


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