ZDF-Intendant Schächter weist VPRT-Beschwerde scharf zurück
Der VPRT gibt an, mit seiner Beschwerde eine Reduktion der Rundfunkgebühren auf ein zur Finanzierung des Grundversorgungsauftrages erforderliches Maß zu erreichen, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern unterbinden zu wollen, steuerliche Vergünstigungen von ARD und ZDF abbauen und die zunehmende Ausdehnung der Internetaktivitäten von ARD und ZDF blockieren zu wollen.
Schächter zufolge verkenne der VPRT damit in "grotesker Weise" die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten: "Die Höhe der Rundfunkgebühr wird nicht von der Generaldirektion Wettbewerb bestimmt, sondern von den deutschen Landtagen nach gründlicher Prüfung durch die KEF beschlossen." Die Leistung der KEF als unabhängige Einrichtung sei von der Europäischen Kommission wiederholt als vorbildlich gelobt worden, deshalb mache dieser Angriff seitens des VPRT-Präsidenten Jürgen Doetz "wenig Sinn".
Schächter verschweigt damit allerdings, dass es seitens der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auch starke Kritik gibt: Bereits Anfang 2002 forderte die Kommission die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten auf, ein Konzept für ihre Online-Angebote zu entwickeln, das klare Kriterien für deren Begrenzung und eine Konzentration auf Programmbegleitung vorsehe. Die Bedeutung des Internets für die Rundfunkanstalten sei zwar unbestritten, doch schon aus den Möglichkeiten des Internets ergebe sich eine Tendenz zur unbegrenzten Ausweitung der Online-Angebote der Rundfunkanstalten. Dem müsse mit Blick auf die Rundfunkgebühr entgegengewirkt werden.
Eine Wettbewerbsverzerrung sieht Schächter seinerseits in einer geringeren Besteuerung der privaten Medienunternehmen: Während die Werbeeinnahmen des ZDF nach Maßgabe einer angenommenen Umsatzrendite von 16 Prozent besteuert würden, werde die private Konkurrenz in dieser Höhe nicht zur Kasse gebeten. Die Regelung bedeute in Wirklichkeit eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten des privaten Rundfunks, klagt der ZDF-Intendant.
Die Online-Angebote des ZDF hielten sich innerhalb des staatsvertraglich vorgegebenen Rahmens, heißt es vom öffentlich rechtlichen Fernsehsender. Für eine Beschwerde bestünde keinerlei Anlass. "Die durch Misswirtschaft selbst verschuldeten Schwierigkeiten in Teilen des privaten Rundfunksektors sollen jetzt wohl dafür herhalten, einen Generalangriff gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit gegen das duale System insgesamt zu starten. Damit tut er seinen Verbandsmitgliedern und der deutschen Medienpolitik keinen Gefallen" , äußert sich Schächter hämisch in Richtung VPRT.
VPRT-Präsident Doetz hatte "mit Blick auf die anstehende Diskussion über eine Erhöhung der Rundfunkgebühren" in seiner Erklärung zur Zukunft des dualen Systems eine Null-Runde gefordert. Diese sei möglich, ohne Investitionen von ARD und ZDF z.B. in Zukunftstechnologien zu gefährden, sie sei auch möglich, wenn dem öffentlich-rechtlichen System in Zukunft keine Werbeerlöse mehr zufließen sollten.