EU-Beschwerde gegen Online-Aktivitäten von ARD und ZDF
Wesentliche Voraussetzung dafür ist nach Auffassung des VPRT die für die Europäische Union gültige Transparenzrichtlinie. Diese sei im Widerspruch zur Rechtsauffassung der Europäischen Kommission für ARD und ZDF in Deutschland noch nicht umgesetzt worden. Folgt die Kommission der entsprechenden VPRT-Beschwerde, könnte dies zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland und der Feststellung einer unzulässigen Inanspruchnahme öffentlicher Mittel durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten führen, so der VPRT.
Hintergrund der Beschwerde in Brüssel ist für VPRT-Präsident Jürgen Doetz die zwingende Notwendigkeit, die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland zu verändern. Nach Ansicht von Doetz sorgen diese für eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zu Lasten der privatwirtschaftlichen elektronischen Medien.
"Die Zeit ist deswegen reif, die Brüsseler Karte zu ziehen" , betonte Doetz. "Wir hoffen damit auch, diejenigen Reformkräfte in Deutschland zu unterstützen, die sich derzeit im Rahmen des 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrages für eine konkrete Definition des Auftrages der öffentlich-rechtlichen Anstalten einsetzen" .
Mit Blick auf die anstehende Diskussion über eine Erhöhung der Rundfunkgebühren in Deutschland fordert der VPRT-Präsident in seiner Erklärung zur Zukunft des dualen Systems eine Null-Runde. Diese sei möglich, ohne Investitionen von ARD und ZDF z.B. in Zukunftstechnologien zu gefährden, sie sei auch möglich, wenn dem öffentlich-rechtlichen System in Zukunft keine Werbeerlöse mehr zufließen sollten.



