Privatkopie.net kritisiert neues Urheberrecht

Neues Gesetz zur Regelung des Urheberrechts verabschiedet

Nachdem - wie berichtet - der Rechtsausschuss den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft angenommen hat, konnte das neue Gesetz nun durch den Bundestag verabschiedet werden. Die Initiative Privatkopie.net betonte anlässlich der Verabschiedung erneut ihren Standpunkt, nach dem es dem neuen Gesetz nicht gelinge, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und denen der Rechteinhaber zu erreichen.

Artikel veröffentlicht am ,

Theoretisch dürfen Bürger auch weiterhin Kopien von veröffentlichten Werken für ihren persönlichen Gebrauch herstellen. Tatsächlich schafft das neue Gesetz durch das Umgehungsverbot von Kopierschutztechniken und Systemen zum "Digital Restrictions Management(DRM)" die Privatkopie im digitalen Bereich jedoch ab, so die Initiative. Wer seinem guten Recht nachgehe und trotz Kopierschutz kopiere, könnte sich künftig mit schmerzhaften Schadensersatzforderungen der Medienindustrie konfrontiert sehen.

Das jetzt verabschiedete Gesetz werde zudem erhebliche negative Auswirkungen in vielen Bereichen der Wissensgesellschaft nach sich ziehen. Regierung und Opposition haben gegen die Anfeindungen einiger Verlage grundsätzlich am Unterrichts- und Wissenschaftsprivileg festgehalten. Doch statt dem Bildungs- und Forschungsbereich den größtmöglichen Nutzen aus den digitalen vernetzten Medien zu sichern, beschränke die jetzige Reglung ihren Einsatz und binde ihn an Bedingungen, die Lehre und Forschung vor große Probleme bei der praktischen Umsetzung stellen würden. Jeder Versuch, zeitgemäße Angebote in Bereichen wie E-Learning zu entwickeln, werde damit laut Privatkopie.net im Keim erstickt.

Weiterhin sei es den Bibliotheken versagt geblieben, die Potenziale des Digitalzeitalters für ihre Nutzer voll zu entwickeln. Ihren öffentlichen Auftrag, Informationen zur Verfügung zu stellen, sie langfristig zu archivieren und Medienkompetenz zu vermitteln, würden sie so nur noch eingeschränkt erfüllen können. Ihre digitalen Bestände dürften sie nur zu den Bedingungen zugänglich machen, die die Verlage in ihren Lizenzen nach Belieben festlegen könnten. Eine Kostenexplosion wie heute schon bei wissenschaftlichen Zeitschriften und langwierige Rechtsstreitigkeiten wären somit vorgezeichnet.

Die Initiative fordert infolgedessen in zahlreichen Punkten Nachbesserung: Unter anderem eine praktikable Durchsetzungsmöglichkeit für die digitale Privatkopie, die Rücknahme der Einschränkungen des Bildungsprivilegs, ein digitales Pflichtbibliothekssystem, wie es für analoge Medienprodukte besteht, sowie eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Einführung von DRM-Systemen und eine wissenschaftliche Analyse ihrer Langzeitauswirkungen auf den menschlichen Wissensfundus.

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hans meiser 28. Nov 2007

ooohaaaaaaaa.... wo ist das BKA??

Rezus 07. Jun 2006

die sollten als illigeal gelten- was die machen hat nix überhaupt nix mit demokratie...

dede 18. Sep 2003

Große Preisfrage?? Da wir im Sinne der Musik-Industrie nichts mehr Dürfen sollen, als das...

dede 16. Sep 2003

Es gibt doch noch den Trödelmarkt secondhand oder produktionsüberschuß. das gleiche gilt...



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