Neues Urheberrecht so gut wie durchgesetzt
Am 11.4.2003 wird die Novelle abschließend im Plenum beraten. Mit der Novellierung des Urheberrechts soll zum einen die deutsche Gesetzgebung der Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere der digitalen Technologie, angepasst werden. Zum anderen setzt Deutschland damit die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft um.
Besonders umstritten diskutiert wurde in den parlamentarischen Beratungen der neue Paragraph 52a, der nach Ansicht der Regierung lediglich die Nutzung geschützter Werke mit den neuen Kommunikationstechnologien von einer begrenzten Anzahl von Personen im Unterricht und in der Forschung regeln sollte, um eine Gleichbehandlung digitaler Medien mit gedruckten Werken zu erreichen. Die deutschen Fachverlage sahen in der Neuregelung jedoch eine "Enteignung der Verleger und Autoren" . Hauptsächlich wegen dieses Punktes verweigerte die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf der Regierung ihre Zustimmung. "Es ist immer ein Kuchen zu verteilen" , argumentierten die Liberalen, doch er werde auf Kosten der Urheber verteilt.
Auch von anderen Seiten kommt harsche Kritik: Die Initiative Privatkopie.net bemängelt , dass das neue Gesetz die Erlaubnis zur Vervielfältigung für den privaten Gebrauch zwar auf "beliebige Träger" ausweite, also auch auf digitale Medienformate, das Recht auf Privatkopie somit weiterhin im Gesetz festgeschrieben ist. Gleichzeitig werden aber Kopierschutzmechanismen unter den Schutz des Rechts gestellt – wer versucht, derartige Schutzmaßnahmen zu umgehen, macht sich strafbar. Privatkopien von kopiergeschützten CDs etwa sind nach der neuen Gesetzgebung somit nicht mehr zulässig.



