Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Schutz vor Dialern
Gemäß dem Gesetzentwurf werden Preisobergrenzen eingeführt, die bei maximal 3,- Euro pro Minute respektive 30,- Euro pro Einwahl liegen. Zudem sieht der Gesetzestext vor, dass nach der Nutzung von einer Stunde die Verbindung beendet werden muss. Damit soll das Risiko verringert werden, durch ein missbräuchliches Angebot solcher Nummern einen übermäßig hohen Geldbetrag entrichten zu müssen.
Künftig erhält der Verbraucher einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, um Informationen zu erhalten, was für ein Anbieter sich hinter einer 0190er-Mehrwertdiensterufnummern verbirgt. Die seit dem 1.1.2003 eingeführten 0900er-Mehrwertdiensterufnummern werden in einer Datenbank im Internet veröffentlicht. Bei der Werbung für 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern muss der Preis für die Nutzung deutlich genannt werden. Diese Pflicht zur Preisansage gilt nach Ablauf einer Übergangsfrist von einem Jahr auch für Anrufe aus Mobilfunknetzen.
Bei gesicherter Kenntnis von einer rechtswidrigen Nutzung einer Nummer kann die Regulierungsbehörde diese entziehen. Dialer müssen künftig vor ihrer Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde separat registriert werden. Zudem dürfen die 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern ungekürzt gespeichert werden und entsprechend auf dem Einzelverbindungsnachweis erscheinen, was die Transparenz für den Verbraucher erhöhen soll. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Wolfgang Clement (SPD), der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, kommentierte das Gesetz folgendermaßen: "Mit dem neuen Gesetz haben wir ein schlagkräftiges Instrument geschaffen, mit dem seit einiger Zeit herrschenden Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern aufzuräumen. Das ist unsere Politik für den Verbraucher."



