DeCSS: Norwegisches Verfahren gegen Jon Johansen geht weiter
In der Anklageschrift wurde dem Jungen vorgeworfen, dass er sich unrechtmäßig Zugriff auf fremden Besitz verschafft habe, um geschützte Daten einsehen zu können. Das Gericht hat Johansen jedoch anerkannt, dass er das Recht dazu hat, die nötigen Schritte auszuführen, um seine eigenen DVDs auf seinem eigenen Rechner anzusehen. Für Linux-Nutzer gibt es erst seit DeCSS eine Möglichkeit, DVD-Spielfilme auf ihrem System abzuspielen. DeCSS ermöglichte jedoch auch das Kopieren von DVD-Spielfilmen, indem deren schwacher Kopierschutz ausgehebelt wird, was der nicht nur gegen Raubkopien, sondern auch gegen die Privatkopie kämpfenden US-Filmindustrie ein Dorn im Auge ist.
Johansens norwegischer Anwalt Halvor Manshaus von der Kanzlei Schjødt kommentierte das für seinen Mandanten positive Urteil der ersten Instanz wie folgt: "Das Gericht hat ein sehr solides rechtliches und faktisches Urteil gesprochen. Sehr hilfreich war es, dass der führende Richter von zwei Experten-Richtern assistiert wurde, die Computerspezialisten waren." Laut der Electronic Frontier Foundation (EFF), die Johansen ebenfalls zur Seite stand, hatten die drei Richter ein einstimmiges Urteil zu Gunsten des Angeklagten gesprochen.
Jon Johansen muss sich nun Anfang Dezember 2003 erneut vor Gericht einfinden, wenn das Verfahren in die zweite Instanz geht. Laut eines Reuters-Berichts soll nun vom norwegischen Gericht der 2. Dezember 2003 als Termin angesetzt worden sein, die Verhandlungen werden mehrere Tage dauern.



