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Barrierefinder testet Webseiten auf Behindertentauglichkeit

Kostenloses Webangebot zum Testen von Webseiten unter www.barrierefinder.de. Mit Barrierefinder.de können Webseiten seit kurzem auf Behindertentauglichkeit getestet werden, um die Verbreitung von barrierefreien Websites zu fördern. Der halbautomatische Test zeigt, ob eine Internet-Seite auch von Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang nutzbar ist. Barrieren in Internetseiten sollen jedoch nicht nur aufgespürt, sondern Problemlösungen sofort angeboten werden.
/ Christian Klaß
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Der kostenlose Test ist das Ergebnis einer Initiative des Internetdienstleisters Leonhardt Multimedia GmbH, unterstützt durch das EIQUS-Institut (Europäisches Institut für Qualitätssicherung), PSINet Europe und RedDot Solutions. Im Barrierefinder haben die Initiatoren Tests und Routinen integriert, die auch ohne entsprechende Vorkenntnisse sofort nutzbar und verständlich sein sollen. Dazu wird unter www.barrierefinder.de(öffnet im neuen Fenster) lediglich die fragliche Webseite eingegeben und anhand von Fragen und automatischen Tests ermittelt, was zu verbessern ist.

Barrierefreie Webseiten sind laut Definition auch für Menschen mit Behinderungen vollständig zugänglich. Zum Beispiel nutzen Sehbehinderte zum Surfen so genannte Vorlese-Browser, die den Text einer Website per Sprachausgabe vorlesen. Dann müssen zu allen Bildern Textbeschreibungen vorhanden sein, die mit vorgelesen werden. Körperbehinderte dagegen können Seiten oft nur über die Tastatur oder spezielle Eingabegeräte aufrufen. "Barrierefrei" ist eine Website nur, wenn sie auch unter solchen Bedingungen in vollem Umfang benutzbar ist.

Die gesetzliche Basis der Barrierefreiheit-Initiative ist das Behinderten-Gleichstellungsgesetz, das am 28. Februar 2002 vom Bundestag verabschiedet wurde. Danach müssen öffentliche Einrichtungen, Ämter und Behörden ihre Webauftritte so gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. In den USA ist man bereits weiter: Hier ist gesetzlich geregelt, dass auch Unternehmen einen barrierefreien Zugang ermöglichen müssen. Auch der Europäischen Union sind laut den Initiatoren von Barrierefinder.de bereits entsprechende Gesetzesvorhaben in Planung.

Abgesehen davon, dass mit barrierefreien Webseiten die Reichweite erhöht werden könne, würden die Vorteile auch nichtbehinderten Nutzern zugute kommen; etwa durch die bessere Platzierung in Suchmaschinen auf Grund der klaren Strukturierung der Seiten. Oder durch die Tatsache, dass die Seiten dann mit jedem Browser problemlos darstellbar sind. Die Initiative rät Unternehmen daher, zu handeln und ihre Webseiten entsprechend umzustellen.


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