Intel-Patent gegen Prozessor-Übertaktung
Mittels eines Referenz-Taktgebers, etwa der Echzeituhr, und festgelegten Werten zur minimalen und maximalen Taktrate des Prozessors soll dabei von einer aus Kostengründen in den Chipsatz zu integrierenden Schaltung kontrolliert werden, ob der Prozessor-Takt im Rahmen des Erlaubten liegt. Ist dies nicht der Fall, könnte der Chipsatz dies automatisch korrigieren oder die Funktion verweigern.
Im Gegensatz zu nur über Register fest eingestellte Taktraten, die von Bastlern schnell umgangen werden können, soll das im Intel-Patent beschriebene Verfahren zuverlässiger vor Übertaktungsversuchen schützen. Allerdings schränkt Intel ein, dass dies nur solange gilt, wie der Referenztakt nicht modifiziert wird - im Falle der Echtzeituhr handelt man sich durch Veränderung deren Standard-Takts von 32.768 kHz allerdings eine falsch laufende Uhrzeit und damit auch ein inkorrektes Datum ein.
Als Gründe für die Vereitelung von Übertaktung nennt Intel zwar auch private Anwender, will aber - zumindest laut Patentschrift - hauptsächlich schwarzen Schafen aus den Reihen der Händler bzw. PC-Hersteller das Handwerk legen. Diese sollen damit keine langsameren Prozessoren mehr übertakten und als teurere Produkte verkaufen können. Auch Timing-Probleme, die durch Übertaktung auftreten, und etwa bei hardwarebasierten Zufallszahlen-Generatoren für Verschlüsselung, digitale Signaturen und geschützte Kommunikationsprotokolle genutzt werden, sollen so vermieden werden. Die Verhinderung einer Untertaktung, welche Intels Patent ebenfalls abdeckt, soll PC-Herstellern helfen, Probleme durch defekte Chipsätze oder Prozessoren schneller zu erkennen und zu beheben.