Neues Jugendschutzgesetz: Keine Shooter mehr auf Heft-CDs?
Weitreichende Änderungen ab dem 1. April 2003
Am 1. April 2003 tritt das neue, im Juni 2002 verabschiedete Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Daraus resultieren vor allem für den Vertrieb und den Verkauf von Computer- und Videospielen einige weitreichende Veränderungen. Insbesondere Händler, aber auch Spielezeitschriften mit Heft-CDs werden sich auf Umstellungen gefasst machen müssen.
Auf einer Veranstaltung in Berlin informierten der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) sowie die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) über die neue gesetzliche Regelung. Ab dem 1. April 2003 ist der Verkauf von Computer- und Konsolenspielen an Kinder und Jugendliche nur dann zulässig, wenn das jeweilige Produkt durch die Obersten Landesbehörden oder eine zugelassene Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle mit einer Alterskennzeichnung versehen worden ist. Diese Alterskennzeichnung ist nur für Spiele notwendig - entgegen anders lautenden Gerüchten wird eine Kennzeichnung etwa von Windows nicht notwendig, auch wenn hier Spiele mit in das Betriebssystem integriert werden. Bei Lernsoftware wird im Einzelfall entschieden werden müssen, inwiefern eine Prüfung notwendig ist.
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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin wird zukünftig als Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle die zur Prüfung vorgelegten Produkte unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes begutachten und dann eine Alterskennzeichnung vergeben. Diese ist dann bindend: Ein Spiel mit der USK-Abgabe ab 16 Jahren darf in Zukunft nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Bisher waren die USK-Angaben nur Empfehlungen.
Der Handel muss somit zukünftig im Zweifelsfall Alterskontrollen durchführen um sicherzustellen, dass der Kaufinteressent auch bereits das Alter erreicht hat, in dem er das Spiel erwerben darf. Ein weiteres Problem für den Handel sind die in zahlreichen Geschäften aufgestellten Displays, an denen Kunden Spiele ausprobieren können - hier wird man in Zukunft wohl nur noch Spiele mit der USK-Einschätzung ab 0 Jahre oder ab 6 Jahre vorfinden. Ansonsten müssten Mitarbeiter ständig sicherstellen, dass kein Jugendlicher das Joypad in die Hand bekommt, für den der Titel laut USK nicht geeignet ist.
Für bereits im Handel befindliche Produkte gilt, dass die bisher unverbindlichen Altersempfehlungen der USK ab dem 1. April zu gesetzlichen Alterskennzeichnungen werden. Problem hierbei: Nicht alle derzeit angebotenen Produkte verfügen über eine Alterskennzeichnung. Ist ein Anbieter etwa nicht Mitglied im VUD, hat er unter Umständen in der Vergangenheit auch keine Prüfung durch die USK beantragt. Diese Titel gelten dann unabhängig von der Jugendschutzrelevanz des Inhaltes mit dem Inkrafttreten des Gesetzes als nicht gekennzeichnet, und sie unterliegen bis zu einer nachträglichen Kennzeichnung den durch das Gesetz vorgesehenen Verkaufsbeschränkungen.
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toll...und dann gehen die größeren in den laden, oder die eltern kaufen diese dingr...
seid ihr solche memmen oder was? ich find es echt komisch, dass sich nur die deutschen...
aber was haste erwartet? das die einfach gar nix machen oder gleich zu anfang die tollste...
hast in einigen dingen sicher recht. ein spiel macht sicher keinen mörder oder so aus...