Zypries: Neues Urheberrecht enteignet Verlage nicht
Der Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts erlaube es Bibliotheken und Schulen nicht, geschützte Inhalte beliebig oft zu vervielfältigen. Geplant sei lediglich, dass geschützte Werke mit den neuen Kommunikationstechnologien - insbesondere Intranets - von einer begrenzten Anzahl von Personen in Unterricht und Forschung genutzt werden können. Dafür sollen die Rechteinhaber allerdings eine angemessene Vergütung erhalten.
"Die Neuregelung lässt es nicht zu, dass - wie wissenschaftliche Verleger und der Börsenverein des deutschen Buchhandels Glauben machen wollen - bundesweit eine einzige Universitätsbibliothek eine Fachzeitschrift anschafft und diese sämtlichen anderen Bibliotheken über Datennetze zugänglich macht. Von Bibliotheken ist in der von den Fachverlagen und dem Börsenverein angegriffenen Regelung überhaupt nicht die Rede" , so Zypries.
Vergleichbare Beschränkungen des Urheberrechts bestünden bereits heute für das Vervielfältigungsrecht. Der Gesetzentwurf reagiere damit lediglich auf die neuen Medien und bezieht diese mit ein.