Google-Patent verfeinert PageRank-Verfahren
Nach der Patentschrift "Ranking search results by reranking the results based on local inter-connectivity" mit der Patent-Nummer 6,526,440(öffnet im neuen Fenster) müssen die durch PageRank ermittelten Suchergebnisse quasi nochmals gegeneinander antreten. Gemäß der PageRank-Technik werden bei Suchanfragen die Verlinkungen anderer Seiten auf ein Angebot berücksichtigt, um so die Wichtigkeit einer Seite zu beurteilen. Eingereicht wurde das Patent von Google am 30. Januar 2001.
Gemäß dem neuen Patent werden die dabei gefundenen Ergebnisse gegeneinander verglichen. Suchergebnisse, auf die häufiger verlinkt wird, rutschen so in der Ergebnisliste nach oben, während weniger stark verlinkte Suchergebnisse sich weiter unten in der Liste wiederfinden und für die Suchmaschine weniger wichtig sind.
Am 4. September 2001 erhielt Google das mittlerweile berühmte PageRank-Patent(öffnet im neuen Fenster) zugesprochen, wodurch der jetzige Marktführer einen Großteil der Konkurrenz ausgestochen hat. Durch dieses Verfahren führen Suchanfragen wesentlich häufiger zu den gewünschten Ergebnissen, weil man sich hier die Bewertung einer menschlichen Person zu Nutze macht. So erhält eine Webseite eine besonders hohe Relevanz bei der Anzeige des Suchergebnisses, wenn möglichst viele andere Webseiten auf diese verlinken, was somit die Bedeutung der Webseite belegt.
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