Amazon.com patentiert Internet-Foren und Mailinglisten
Nach der am 2. August 1999 eingereichten Patentschrift(öffnet im neuen Fenster) mit der Bezeichnung "Method and system for conducting a discussion relating to an item" hat Amazon.com sich damit das allgemein gebräuchliche Verfahren schützen lassen, das man von zahlreichen Kommentarfunktionen und Foren im Internet kennt, aber das auch etliche Mailinglisten verwenden. Das Amazon-Patent bindet die Diskussionsfunktion an ein oder mehrere zum Kauf angebotene Produkte, wobei unklar ist, ob das etwa auch News-Beiträge oder andere kostenlose Inhalte einschließt. Die Patentschrift erwähnt überwiegend eine Kommentarfunktion, erwähnt aber auch die Möglichkeit, diese per E-Mail auszulagern, so dass daraus eine Mailingliste wird. Es bleibt fraglich, ob das Patent gegen eine Klage auf Zulässigkeit bestehen könnte, da es lediglich allgemein gebräuchliche Techniken ("prior art") im täglichen Internet-Verkehr beschreibt.
Amazon hatte sich bereits mit seinem vom US-Patentamt gewährten Patent für Ein-Klick-Bestellungen, bei dem vorher eingegebene Kundendaten mit einer Produktauswahl verknüpft werden und den Bestellvorgang auslösen, den Zorn der Konkurrenz und Kritiker von Software-Patenten zugezogen. Auch in Europa gibt es Bestrebungen, derartige Patente zuzulassen, gestützt durch Lobby-Arbeit etwa der Software-Hersteller-Vereinigung BSA, der auch Microsoft zugehörig ist. Wissenschaftler, Open-Source-Experten, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler fürchten allerdings, dass mit den Software-Patenten einseitig Großunternehmen gestärkt werden, die alleine die Mittel und Möglichkeiten hätten, Patente auch durchzusetzen.
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