Amazon.com patentiert Internet-Foren und Mailinglisten

US-Patentamt vergibt entsprechendes Patent an Amazon.com

Dem Online-Händler Amazon.com wurde soeben in den USA ein Patent unter der Nummer 6,525,747 zuerkannt, das beschreibt, wie eine Diskussion auf einer Website oder eine Mailingliste zu einem bestimmten Artikel oder Produkt geführt wird. Derzeit ist noch nicht absehbar, ob oder wie der Online-Händler seine daraus erwachsenen Rechtsansprüche durchsetzen wird.

Artikel veröffentlicht am ,

Nach der am 2. August 1999 eingereichten Patentschrift mit der Bezeichnung "Method and system for conducting a discussion relating to an item" hat Amazon.com sich damit das allgemein gebräuchliche Verfahren schützen lassen, das man von zahlreichen Kommentarfunktionen und Foren im Internet kennt, aber das auch etliche Mailinglisten verwenden. Das Amazon-Patent bindet die Diskussionsfunktion an ein oder mehrere zum Kauf angebotene Produkte, wobei unklar ist, ob das etwa auch News-Beiträge oder andere kostenlose Inhalte einschließt. Die Patentschrift erwähnt überwiegend eine Kommentarfunktion, erwähnt aber auch die Möglichkeit, diese per E-Mail auszulagern, so dass daraus eine Mailingliste wird. Es bleibt fraglich, ob das Patent gegen eine Klage auf Zulässigkeit bestehen könnte, da es lediglich allgemein gebräuchliche Techniken ("prior art") im täglichen Internet-Verkehr beschreibt.

Amazon hatte sich bereits mit seinem vom US-Patentamt gewährten Patent für Ein-Klick-Bestellungen, bei dem vorher eingegebene Kundendaten mit einer Produktauswahl verknüpft werden und den Bestellvorgang auslösen, den Zorn der Konkurrenz und Kritiker von Software-Patenten zugezogen. Auch in Europa gibt es Bestrebungen, derartige Patente zuzulassen, gestützt durch Lobby-Arbeit etwa der Software-Hersteller-Vereinigung BSA, der auch Microsoft zugehörig ist. Wissenschaftler, Open-Source-Experten, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler fürchten allerdings, dass mit den Software-Patenten einseitig Großunternehmen gestärkt werden, die alleine die Mittel und Möglichkeiten hätten, Patente auch durchzusetzen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


claudia 04. Jun 2003

Das gibt Ärger - Und zwar mächtig. In Deutschland heißt das "absolutes Schutzhindernis...

Daniel 28. Feb 2003

Leider stimmt an Deiner Argumentation, dass es tatsächlich Strategien in großen...

Bonanza 28. Feb 2003

Ich sehe einen gewissen Schutz für Erfindungen durchaus als legitim. Die Missbildung des...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /