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24 Monate Gewährleistung für Handys von Motorola

Kunden profitieren rückwirkend ab 1. Januar 2002. Ab sofort bietet Motorola Konsumenten und Händlern ergänzend zu der 12-monatigen Garantie ab Werk eine Gewährleistung von 24 Monaten, die zeitgleich mit der Garantie beginnt. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für alle Mobiltelefone, die seit dem 1. Januar 2002 erworben wurden.
/ Jens Ihlenfeld
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Motorola prüft – wie auch bei der Garantie – den Mängelanspruch und verspricht bei einem Sachmangel eine kostenfreie Reparatur und schnelle Rücklieferung des Produktes. Damit will Motorola auf das zum 1. Januar 2002 geänderte Gewährleistungsrecht reagieren.

Hatte der Konsument bisher einen sechs Monate währenden Anspruch, so kann er jetzt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Kauf eines Handys Mängel geltend machen. Das hat zur Folge, dass Händler beim Endkunden bis zu 24 Monate lang für ein Produkt haften, der Handyhersteller allerdings nur zwischen 6 und 12 Monaten Garantie gewährt. Um zu vermeiden, dass hier eine Servicelücke zu Lasten des Händlers entsteht, bietet Motorola ergänzend zu seiner bisherigen 12-monatigen Herstellergarantie eine Gewährleistung von 24 Monaten.


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