24 Monate Gewährleistung für Handys von Motorola

Kunden profitieren rückwirkend ab 1. Januar 2002

Ab sofort bietet Motorola Konsumenten und Händlern ergänzend zu der 12-monatigen Garantie ab Werk eine Gewährleistung von 24 Monaten, die zeitgleich mit der Garantie beginnt. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für alle Mobiltelefone, die seit dem 1. Januar 2002 erworben wurden.

Artikel veröffentlicht am ,

Motorola prüft - wie auch bei der Garantie - den Mängelanspruch und verspricht bei einem Sachmangel eine kostenfreie Reparatur und schnelle Rücklieferung des Produktes. Damit will Motorola auf das zum 1. Januar 2002 geänderte Gewährleistungsrecht reagieren.

Hatte der Konsument bisher einen sechs Monate währenden Anspruch, so kann er jetzt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Kauf eines Handys Mängel geltend machen. Das hat zur Folge, dass Händler beim Endkunden bis zu 24 Monate lang für ein Produkt haften, der Handyhersteller allerdings nur zwischen 6 und 12 Monaten Garantie gewährt. Um zu vermeiden, dass hier eine Servicelücke zu Lasten des Händlers entsteht, bietet Motorola ergänzend zu seiner bisherigen 12-monatigen Herstellergarantie eine Gewährleistung von 24 Monaten.

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Jenny 27. Feb 2003

Das ist eigentlich irrelevant, da der Kunde jederzeit seine Gewährleistungsansprüche auch...

Frank 26. Feb 2003

Wenn ich das richtig verstehe, ist es doch ganz einfach: Das zum 1. Januar 2002 geänderte...

yyy 26. Feb 2003

einen vorteil bietet diese gewährleistung des herstellers nur, wenn z.b. der händler...

Nachbars Lumpi 26. Feb 2003

Raff' ich auch nicht. Ist wohl bloss 'ne Marketing-Meldung - da hält sich wohl einer für...



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