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Command & Conquer Generals wird indiziert

Eilentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) hat mit einer Eilentscheidung dem Indizierungsantrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Computerspiel C&C Generals entsprochen. Der Titel darf somit ab dem 28. Februar 2003 nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden.
/ Thorsten Wiesner
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Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, begrüßt diese Entscheidung: "Mit dieser Indizierung haben wir erreicht, dass ab 28. Februar 2003 das kriegsverherrlichende Computerspiel C&C Generals nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden darf. Darüber hinaus besteht für dieses Spiel ein generelles Werbeverbot. Solche kriegsverherrlichenden Computerspiele wie C&C Generals, die den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen wehrlose Menschen zum Ziel erhoben haben, sind grundsätzlich verabscheuenswert. Sie treten die Menschenwürde mit Füßen und gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern und Jugendlichen."

Mehr Informationen darüber, welche rechtlichen Konsequenzen eine Indizierung von Computer- und Videospielen mit sich bringt, können in unserem Interview 'Warum und wann werden Computerspiele indiziert?' nachgelesen werden.


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