Aus MobiliX wird TuxMobil
Gleichzeitig wurde eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Heuser und seine Anwälte gehen davon aus, dass die Zeit bis zu einem Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichtes rund vier Jahre betragen dürfte. In dieser Zeit darf Heuser den Markennamen MobiliX aber nicht verwenden, es sei denn, er könnte eine Bürgschaft in Höhe von 200.000 Euro für diese Zeit stellen.
Heusers Anwälte der Kanzlei Jaschinski, Biere und Brexl(öffnet im neuen Fenster) sehen die Revision als aussichtsreich an und gehen davon aus, dass eine erfolgreiche Revision auch vielen anderen Projekten helfen würde. Schließlich werde die Liste der von Les Edition Albert René mit einem Widerspruch bedachten Marken mit dem Suffix "ix" immer länger. Wegen des hohen Prozessrisikos ist eine Gegenwehr für viele allerdings nicht möglich.
Im Herbst 2001 hatte Les Edition Albert René, als Inhaber der Markenrechte für Obelix, Werner Heuser verklagt. Er betreibt die Website MobiliX (nun TuxMobil) und bietet dort umfangreiche Informationen zu Unix und Linux auf mobilen Computern an. Nach Auffassung der Klägerin hat er sich bei der Namenswahl jedoch klanglich stark an ihre Marke Obelix angelehnt, um deren Berühmtheit für sich auszunutzen.
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