Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Abmahnwelle wegen angeblich sittenwidriger Gewinnspiel-Links

Offenbar rund 1.000 wortgleiche Abmahnungen verschickt. Derzeit rollt offenbar einmal mehr eine Welle von Massenabmahnungen durchs Land. Diese richten sich gegen Webseiten, die auf Glücksspiele verweisen, welche in Deutschland nicht erlaubt sind.
/ Jens Ihlenfeld
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Die Abmahnungen gehen dabei von Josef Eisenhart aus, der selbst eine Seite mit Gewinn- und Glücksspielen im Internet anbietet. Die bei einem Freehoster untergebrachte Seite unter der Subdomain gewinn99.coolwin.de ist mittlerweile aber gesperrt und auch im Index von Google nicht zu finden.

Die Kanzlei Wutz & Merkler und Kollegen, die die Abmahungen verschickt hat, verweist dabei auf § 1 UWG – "Wer im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden" – und fordert zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. Die damit verbunden Kosten fallen ob des recht gering angestezten Streitwerts mit 381,64 Euro eher moderat aus.

Laut www.abmahnungswelle.de(öffnet im neuen Fenster) sind am 10. Februar 2003 schätzungsweise 1.000 wortgleiche Schreiben durch die Kanzlei verfasst und verschickt worden. Demnach umfasst das von den Anwälten als Internetportal bezeichnete Angebot von Herrn Eisenhart fünf Webseiten und ein "arg dürftiges Impressum" . Der Seite zufolge soll es sich bei den beanstandeten Links vornehmlich um das österreichische Angebot eines dort, aber möglicherweise nicht in Deutschland behördlich konzessionierten Buchmachers handeln.

Betroffene sollten sich in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen.


Relevante Themen