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Swing! Entertainment stellt Insolvenzantrag

Zahlungsunfähigkeit als Grund für Insolvenzantrag genannt. Wie die Swing! Entertainment Media AG in einer Ad-hoc-Meldung erklärte, wurde für den heutigen 11. Februar 2003 ein Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Düsseldorf beantragt.
/ Ingo Pakalski
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Als Grund für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens gibt die Swing! Entertainment Media AG Zahlungsunfähigkeit an. Daraufhin hat der Vorstand der Gesellschaft bei dem Amtsgericht in Düsseldorf beantragt, über das Vermögen der Swing! Entertainment Media AG das Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Die für den 19. Februar 2003 anberaumte Hauptversammlung findet an diesem Tage nicht statt und wird auf unbestimmte Zeit verschoben.


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