VATM: Call-by-Call droht das Aus

Telekom muss nach Gutachtermeinung weiter abrechnen und mahnen

Fakturierung (Rechnungsstellung) und Inkasso (Eintreibung der Rechnungsbeträge und Durchführung der kaufmännischen Mahnung) für Call-by-Call-Anbieter müssen von der Deutschen Telekom AG (DTAG) angeboten werden, wenn es nicht zu einer verstärkten Remonopolisierung im deutschen TK-Markt kommen soll. Das geht aus zwei vom Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) beziehungsweise von Dialog Consult vorgestellten Studien hervor. Darauf wies der Telekommunikationsverband VATM hin.

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Bereits seit 2001 ist die Telekom nicht mehr verpflichtet, Mahnwesen und gerichtliche Eintreibung für die Wettbewerber zu übernehmen. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln sieht zudem die DTAG nicht in der Verpflichtung, einen erheblichen Teil der Servicerufnummern sowie die Nummern fürs Internet-by-Call über die DTAG-Rechnung einzuziehen. Lediglich Call-by-Call für Sprachtelefonie und Auskunftsdienste sollen noch über die Telekom-Rechnung laufen. Nach Ansicht des Gerichts liegt der Schwerpunkt bei den aus der Fakturierungspflicht herausgenommenen Angeboten nicht auf TK-Leistungen, sondern auf dahinterliegenden Inhalten. Dies sei eine Fehlentscheidung, wie der VATM und die Regulierungsbehörde meinen. Der Regulierer ist denn auch gegen die Entscheidung des VG in Berufung gegangen.

Das WIK und Dialog Consult sollen jetzt nach Auskunft des VATM in ihren Studien zeigen, dass Fakturierung und Inkasso wesentliche Leistungen sind - praktisch Anhängsel der Vorleistung Teilnehmeranschlussleitung -, die die Telekom den Wettbewerbern anbieten müsse, da diesen anderenfalls unverhältnismäßig hohe Kosten und Forderungsausfälle entstehen.

Bei einem durchschnittlichen monatlichen Umsatz von gut sechs Euro im offenen Call-by-Call, Interconnection-Kosten von circa vier Euro und Rechnungskosten im Falle einer eigenen Rechnung von etwa zwei Euro bliebe den Wettbewerbern auf Dauer keine Marge zum Leben. Die Einführung von Grundgebühren wie bei der DTAG oder das Durchsetzen höherer Verbindungspreise sei für die alternativen Anbieter keine Lösung. Die Telekom versuche indes, die Verbindungspreise weiter herunterzudrücken und im Quasi-Monopol bei den Grundgebühren höhere Preise durchzusetzen, so der Verband. Für den Kunden würde das Call-by-Call-Verfahren bedeutend unattraktiver, wenn Preise steigen und es mehrere Rechnungen gäbe. Insgesamt verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage der betroffenen Wettbewerber im Falle hoher Fakturierungskosten bei geringen Rechnungsbeträgen und es kommt zu Marktaustritten. Lachender Dritter sei der Ex-Monopolist Deutsche Telekom AG, mutmaßt VATM.

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: "Planungssicherheit ist bei Fakturierung und Inkasso unverzichtbar, sonst haben die Geschäftsmodelle der Call-by-Call-Anbieter auf Dauer keine Chance mehr, und die für den Kunden schädliche Remonopolisierung des deutschen TK-Markts nimmt weiter ihren Lauf." Die angesprochenen Studien heißen WIK "Bedeutung der Fakturierung und des Inkassos für die Entwicklung des Wettbewerbs" und Dialog Consult "Ökonomische Bedeutung unterschiedlicher Fakturierungs- und Inkassoverfahren für den offenen Call-by-Call-Markt in Deutschland".

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heinrich 10. Feb 2003

Eben. Wenn es da schon einen Verband gibt, könnte der auch die Abrechnung übernehmen...

doc_joc 07. Feb 2003

Tja, dumm gelaufen! Alle schreien nach Wettbewerb aber die Kosten will keine tragen...



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