O2 setzt sich weiter gegen debitel zur Wehr
O2 Germany stützt sich auf die Vorgabe einer EU-Richtlinie die vorsieht, dass lediglich marktbeherrschende Unternehmen von einer Verpflichtung gem. 4 Abs. II TKV erfasst werden können. Eine lizenzrechtliche Verpflichtung von O2 zur Zusammenarbeit mit Service Providern besteht nach Ansicht von O2 nicht.
Für den Verbraucher wäre die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Service Providern nachteilig, so O2, da durch die hohen Kosten, die einem kleineren Netzbetreiber bei Zusammenschaltung mit einem Service Provider entstünden, die Entwicklung innovativer Produkte gefährdet wäre. "Hohe Investitionen in Infrastrukturen, wie in den Erwerb der UMTS-Lizenz und den Aufbau von Mobilfunknetzen, erfordern einen Schutz vor bloßen Wiederverkäufern ohne eigenes Netz" , so O2. In einer generellen Auflage, Verträge mit Service Providern abzuschließen, sieht O2 eine Gefahr für einen funktionierenden Wettbewerb im deutschen Mobilfunkmarkt sowie einen Eingriff in die eigenen Grundrechte nach Artikel 3 GG, 12 GG und 14 GG. Schließlich habe O2 Germany derzeit nur einen Marktanteil von 7,8 Prozent, debitels Marktanteil hingegen sei fast doppelt so hoch.
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