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Hewlett-Packard entschieden gegen Pauschalabgaben auf PCs

HP: "12 Euro nur für die VG Wort – Forderungen der GEMA stehen noch aus". Scharfe Kritik übt Hewlett-Packard am Schiedsspruch des Deutschen Patent- und Markenamtes zu Urheberrechtsabgaben auf PCs in Höhe von 12 Euro je verkauftem Gerät. Die Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften (VG) hatte diese Forderung auf Antrag der VG Wort am 31. Januar veröffentlicht. Die VG Wort hatte ursprünglich 30 Euro verlangt.
/ Jens Ihlenfeld
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"Es ist unerträglich, dass in diesem Land eine ganze Branche mit Sondergerätesteuern belegt werden soll, um damit die willkürlichen Forderungen der Verwertungsgesellschaften abzudecken" , so Jörg Menno Harms, Vorsitzender der Geschäftsführung von Hewlett Packard Deutschland und Vizepräsident des Branchenverbandes BITKOM, der sich ebenfalls gegen die Einführung einer Urheberrechtsabgabe auf PCs ausgesprochen hat.

"Nach der bisher praktizierten Salamitaktik sei noch mit weiteren Forderungen der GEMA zu rechnen" , warnt HP. Insgesamt würden die Forderungen auf PC, DVD-Brenner und Drucker und die Zahlungen auf Scanner und CD-Brenner eine jährliche Mehrbelastung von über 300 Millionen Euro bedeuten, Fax- und Multifunktionsgeräte gar nicht eingerechnet. Zudem rechnet HP mit weiteren Abgabenforderungen, z.B. auf Handys.

Da in den benachbarten Ländern entweder gar keine oder nur geringfügige Abgaben erhoben werden, entstehe eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung für die deutsche Wirtschaft. Die Verbraucher werden verstärkt völlig abgabefrei jenseits der Grenze oder übers Internet einkaufen.

"Schon bald werden sich digitale Lösungen wie Digital Rights Management am Markt durchsetzen, die eine nutzungsabhängige Vergütung der Privatkopie ermöglichen. Die Verbraucher würden also Geräteabgaben bezahlen und zusätzlich über den Kaufpreis das Recht auf die begrenzte private Vervielfältigung erwerben. Damit würden sie zweimal zur Kasse gebeten" , so Harms. Er fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, die Ausdehnung der pauschalen Abgabe zu verhindern. Lediglich für Geräte, die ganz oder in ganz überwiegendem Maße dazu bestimmt seien, Vervielfältigungen vorzunehmen, sollen pauschale Abgaben zugelassen werden.


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