FSF Europe: Juristischer Treuhandservice für freie Software
Vom Prinzip her sind die Treuhänderischen Lizenzvereinbarungen den "Copyright Assignments" (CAs) der FSF Nord Amerika ähnlich, die diese bereits lange Zeit für das GNU-Projekt verwendet, um den juristischen Boden zu sichern, auf dem das Betriebssystem GNU steht. Das Fiduciary Licence Agreement ist dabei auf das kontinentaleuropäische Urheberrecht ("Droit d'Auteur") abgestellt, dessen Tradition sich in einigen Teilen grundlegend von der angloamerikanischen "Copyright"-Tradition unterscheidet.
Dabei überträgt der Autor der freien Software exklusive Nutzungsrechte an die FSF Europe, die wiederum dem Autor im Gegenzug unbegrenzte einfache Nutzungsrechte einräumt. Damit hat die FSF Europe die Möglichkeit, die Software unter einer neuen Lizenz zu relizenzieren, sollten technische oder juristische Gegebenheiten dies erforderlich machen sowie die Software gegen Missbrauch – auch vor Gericht – zu verteidigen, sollte dies notwendig werden. Die Autoren freier Software sollen so geschützt werden, indem die FSF Europe deren Risiko übernimmt, mit juristischen Mitteln angegriffen zu werden.
Sollte die FSF Europe die ihr übertragenen Rechte aber jemals für proprietäre Software verwenden, wird die Vereinbarung automatisch ungültig.
Im Gegensatz zu proprietären Projekten, die üblicherweise einem einzigen Unternehmen gehören und nach wenigen Jahren weggeworfen werden, hat freie Software oft viele Autoren und ist über sehr lange Zeit im Einsatz. Einige der heute weit verbreiteten Programme sind 10 bis 20 Jahre alt oder sogar noch älter. Mit wachsender Popularität sieht sich freie Software dabei auch zunehmend mit juristischen Fragen konfrontiert.
"Sicherzustellen, dass diese Programme auch weiterhin juristisch einwandfrei eingesetzt und geschützt werden können, selbst nachdem deren Autoren möglicherweise nicht mehr aufzutreiben sind, oder diesen Planeten bereits verlassen haben, ist eine der Aufgaben, vor denen die Freie-Software-Gemeinschaft steht" , so die FSF Europe. Zudem habe man in der letzten Zeit einen Anstieg an Fällen erlebt, in denen Freie-Software-Autoren ausschließlich auf rechtlicher Basis angegriffen wurden, um den Namen eines Pakets zu ändern oder die Verbreitung zu stoppen, so die FSF Europe weiter. "Wir müssen als Gemeinschaft Wege finden, unsere Aktiven dagegen zu schützen."
Darüber hinaus gebe es mehr und mehr Unternehmen, die Freie-Software-Projekte betreiben und freiwillige Entwickler darum bitten, ihnen ihre Rechte zu übertragen, damit sie in der Lage sind, proprietäre Versionen dieser freien Software anzubieten. Da aber Management, Unternehmenspolitik und Märkte oft drastische und schnelllebige Veränderungen erfahren, könne kein Unternehmen garantieren, eine bestimmte Politik für 20 oder mehr Jahre zu verfolgen. Auch sei kein Unternehmen vor einem Bankrott oder einer Übernahme gefeit, begründet die FSF Europe die Notwendigkeit des Fiduciary Licence Agreement V1.0.
Geschrieben wurde die Treuhänderische Lizenzvereinbarung (FLA) in Kooperation zwischen dem Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software(öffnet im neuen Fenster) (ifrOSS) und der Free Software Foundation Europe(öffnet im neuen Fenster) von den Rechtsanwälten Dr. Till Jaeger, Dr. Axel Metzger, Carsten Schulz und Georg Greve, Präsident der FSF Europe. Zudem waren unter anderem Prof. Eben Moglen, Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, Werner Koch, Alessandro Rubini, Reinhard Müller und andere daran beteiligt.
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