Schiedsspruch: 12,- Euro Urheberabgabe auf PCs
Dem Einigungsvorschlag war eine monatelange Auseinandersetzung zwischen den Verwertungsgesellschaften und den in BITKOM organisierten Herstellern vorausgegangen. BITKOM lehnt den Vorschlag der Schiedsstelle ab.
"Für eine Urheberabgabe auf PCs besteht aus unserer Sicht keine Grundlage" , so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. "Der PC ist kein Kopiergerät, mit dem vergütungspflichtige Kopien im Sinne des Urheberrechts hergestellt werden können und fällt deswegen nicht unter die Vergütungspflicht." Pauschale Urheberabgaben würden bei Kopiergeräten für das Anfertigen legaler Privatkopien fällig. Illegale Piraterieakte würden demgegenüber durch das Strafrecht geregelt.
PCs könnten nur im Zusammenspiel mit anderen Geräten zur erlaubten Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken benutzt werden, so der BITKOM und verweist auf das "Scanner-Urteil" des Bundesgerichtshofs, der darin festgestellt hat, dass bei einer Vervielfältigungskette nicht alle Geräte mit einer Urheberabgabe belegt werden dürfen.
"Für Vervielfältigungen mit Hilfe von Scannern wird für den Scanner bezahlt. Für Kopien, die mit Hilfe eines CD-Brenners vorgenommen werden, wird über den Brenner bezahlt. Und auch für CD-Rohlinge wird eine Abgabe gezahlt. Einer weiteren Abgabe auf den PC würde keine Gegenleistung gegenüber stehen" , so Rohleder. Fujitsu Siemens Computers will daher Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag einlegen.
Der BITKOM sieht in der Urheberrechtsabgabe für PCs vor allem Wettbewerbsnachteile für PC-Hersteller und Händler, die ihren Standort in Deutschland haben und errechnet eine Belastung durch die Pauschale von rund 70 Millionen Euro jährlich. "Auf Grund der geringen Margen in der PC-Branche müssten die Hersteller die Abgabe nahezu komplett an den Verbraucher weitergeben" , so Rohleder. Dadurch würden PCs in Deutschland teurer. Zumindest in den grenznahen Regionen würden Verbraucher ihre PCs dann eher im Ausland oder im Internet kaufen.
In diesem Zusammenhang fordert der BITKOM nun im Rahmen der Novellierung des "Gesetzes zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" klarzustellen, dass der PC und andere vergleichbar einsetzbare Geräte von der Vergütungspflicht ausgenommen sind.
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