Dmmv fordert: Hacken und Cracken unter Strafe stellen

Entwurf zum Urheberrechtsgesetz gefährde digitale Produzenten

Als Gegenpol zur Aktion Privatkopie.net, die eine Beschneidung der Rechte von Privatnutzern durch die überfällige Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie befürchtet, zeigt der Branchenverband dmmv Bedenken vor einer eher verbraucherfreundlichen Novelle des Urheberrechts. Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die bereits bis Ende 2002 hätte erfolgen müssen, steht kurz vor dem Abschluss, was die jeweiligen Interessensverbände auf den Plan ruft.

Artikel veröffentlicht am ,

Im Rahmen einer zweiten offiziellen Anhörung hatten heute Vertreter verschiedener Interessensgruppen Gelegenheit, ihre Bedenken gegen dem vorgelegten Regierungsentwurf vorzubringen.

Inhalt:
  1. Dmmv fordert: Hacken und Cracken unter Strafe stellen
  2. Dmmv fordert: Hacken und Cracken unter Strafe stellen

Der dmmv sieht der Anhörung im Rechtsausschuss laut Pressemitteilung mit verhaltenem Optimismus entgegen und setzt auf die Fraktions- und Ausschussmitglieder aus den Reihen der CDU/CSU, die das "erforderliche Problembewusstsein" zeigen würden. SPD und Grünen scheint der dmmv dies nicht zuzutrauen. Der Verband hofft, dass die Gesetzesvorlage in letzter Minute doch noch in "entscheidenden" Punkten geändert wird, so dass die Stellung von Medienproduzenten im neuen Urheberrechtsgesetz weiter gestärkt werde.

Neben dem dmmv sieht auch der Bundesverband phonografischer Wirtschaft Diskussionsbedarf hinsichtlich vorhandener Missbrauchsmöglichkeiten bei der Privatkopie. Es sei laut Gesetzentwurf zulässig, Privatkopien aus illegalen Internet-Quellen (Herunterladen im Internet) herzustellen - wie es etwa mittels Peer-To-Peer-Netzwerken und Tauschbörsen möglich ist. Es müsse diesbezüglich jedoch ein deutliches Verbot ausgesprochen werden. Der Sachverständige der Phonowirtschaft räumt allerdings laut Bundestag ein, dass Urheber Einschränkungen ihrer Rechte aus Gründen des Allgemeinwohls akzeptieren müssten, "jedoch nur so weit, wie es erforderlich sei." Rechtsverletzungen würden ansonsten fortgeführt und Maßnahmen zur Unterbindung illegaler Angebote unmöglich gemacht.

Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) hingegen sieht die "fehlende Einschränkung" positiv: Die Zulässigkeit von Privatkopien auf Vervielfältigungen zu beschränken, die aus legalen Quellen stammen, würde weite Bevölkerungsteile zu Rechtsverletzern abstempeln. Eine Regelung würde auf Unverständnis stoßen, da es für den Privatnutzer kaum möglich sei, die Rechtslage an der Quelle zu überprüfen, so ifrOSS.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Dmmv fordert: Hacken und Cracken unter Strafe stellen 
  1. 1
  2. 2
  3.  


Defuser Skull 30. Jan 2005

Slart Alter wach auf die Welt kan so nicht existieren! Was soll der quatsch man? Sollen...

Michael 05. Feb 2003

Guter Beitrag, ThinkFree (will heißen, er gefällt mir). Wenn Du zum Thema...

ThinkFree 05. Feb 2003

@Michael Glaubst du als Hacker wird man ausgebildet? Denkst du es gibt Lehrgänge für...

Michael 04. Feb 2003

Hi Georg, ich danke Dir für Dein nettes Posting. Ich stimme Dir auch fast vollständig zu...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Blizzard
Preise im Itemshop von Diablo 4 entfachen Empörung

Die Community reagiert sauer auf Leaks über die Preise im Itemshop von Diablo 4. Ein Rüstungsset kostet fast so viel wie früher ein Add-on.

Blizzard: Preise im Itemshop von Diablo 4 entfachen Empörung
Artikel
  1. Schufa-Score: Hohes Bußgeld wegen Kreditkartenablehnung ohne Begründung
    Schufa-Score
    Hohes Bußgeld wegen Kreditkartenablehnung ohne Begründung

    Die DKB hat einen Kreditkartenantrag nur gestützt auf Algorithmen und den Schufa-Score abgelehnt und dies auch nicht begründet. Das kostet 300.000 Euro Bußgeld.

  2. Generative Fill: Wie Adobes KI-Funktionen das Internet spalten
    Generative Fill
    Wie Adobes KI-Funktionen das Internet spalten

    Die KI-Füllfunktion in Photoshop erfindet Hintergründe zu Gemälden oder Album-Covern. Einige finden das kreativ, andere sehen die Kunst bedroht.

  3. Glasfaser: Netcologne unterscheidet nicht zwischen FTTH und FTTB
    Glasfaser
    Netcologne unterscheidet nicht zwischen FTTH und FTTB

    Telekom und Vodafone überbauen das Netz von Netcologne in Köln. Doch was für ein Netz hat Netcologne?

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Gigabyte RTX 3060 Ti 369€ • Kingston Fury SSD 2TB (PS5-komp.) 129,91€ • Sony Deals Week • MindStar: Corsair Crystal RGB Midi Tower 119€, Palit RTX 4070 659€ • Roccat bis -50% • AVM Modems & Repeater bis -36% • Logitech G Pro Wireless Maus 89€ • The A500 Mini 74,99€ [Werbung]
    •  /