Dmmv fordert: Hacken und Cracken unter Strafe stellen
Entwurf zum Urheberrechtsgesetz gefährde digitale Produzenten
Als Gegenpol zur Aktion Privatkopie.net, die eine Beschneidung der Rechte von Privatnutzern durch die überfällige Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie befürchtet, zeigt der Branchenverband dmmv Bedenken vor einer eher verbraucherfreundlichen Novelle des Urheberrechts. Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die bereits bis Ende 2002 hätte erfolgen müssen, steht kurz vor dem Abschluss, was die jeweiligen Interessensverbände auf den Plan ruft.
Im Rahmen einer zweiten offiziellen Anhörung hatten heute Vertreter verschiedener Interessensgruppen Gelegenheit, ihre Bedenken gegen dem vorgelegten Regierungsentwurf vorzubringen.
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Der dmmv sieht der Anhörung im Rechtsausschuss laut Pressemitteilung mit verhaltenem Optimismus entgegen und setzt auf die Fraktions- und Ausschussmitglieder aus den Reihen der CDU/CSU, die das "erforderliche Problembewusstsein" zeigen würden. SPD und Grünen scheint der dmmv dies nicht zuzutrauen. Der Verband hofft, dass die Gesetzesvorlage in letzter Minute doch noch in "entscheidenden" Punkten geändert wird, so dass die Stellung von Medienproduzenten im neuen Urheberrechtsgesetz weiter gestärkt werde.
Neben dem dmmv sieht auch der Bundesverband phonografischer Wirtschaft Diskussionsbedarf hinsichtlich vorhandener Missbrauchsmöglichkeiten bei der Privatkopie. Es sei laut Gesetzentwurf zulässig, Privatkopien aus illegalen Internet-Quellen (Herunterladen im Internet) herzustellen - wie es etwa mittels Peer-To-Peer-Netzwerken und Tauschbörsen möglich ist. Es müsse diesbezüglich jedoch ein deutliches Verbot ausgesprochen werden. Der Sachverständige der Phonowirtschaft räumt allerdings laut Bundestag ein, dass Urheber Einschränkungen ihrer Rechte aus Gründen des Allgemeinwohls akzeptieren müssten, "jedoch nur so weit, wie es erforderlich sei." Rechtsverletzungen würden ansonsten fortgeführt und Maßnahmen zur Unterbindung illegaler Angebote unmöglich gemacht.
Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) hingegen sieht die "fehlende Einschränkung" positiv: Die Zulässigkeit von Privatkopien auf Vervielfältigungen zu beschränken, die aus legalen Quellen stammen, würde weite Bevölkerungsteile zu Rechtsverletzern abstempeln. Eine Regelung würde auf Unverständnis stoßen, da es für den Privatnutzer kaum möglich sei, die Rechtslage an der Quelle zu überprüfen, so ifrOSS.
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Slart Alter wach auf die Welt kan so nicht existieren! Was soll der quatsch man? Sollen...
Guter Beitrag, ThinkFree (will heißen, er gefällt mir). Wenn Du zum Thema...
@Michael Glaubst du als Hacker wird man ausgebildet? Denkst du es gibt Lehrgänge für...
Hi Georg, ich danke Dir für Dein nettes Posting. Ich stimme Dir auch fast vollständig zu...