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Dmmv fordert: Hacken und Cracken unter Strafe stellen

Entwurf zum Urheberrechtsgesetz gefährde digitale Produzenten. Als Gegenpol zur Aktion Privatkopie.net, die eine Beschneidung der Rechte von Privatnutzern durch die überfällige Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie befürchtet, zeigt der Branchenverband dmmv Bedenken vor einer eher verbraucherfreundlichen Novelle des Urheberrechts. Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die bereits bis Ende 2002 hätte erfolgen müssen, steht kurz vor dem Abschluss, was die jeweiligen Interessensverbände auf den Plan ruft.
/ Christian Klaß
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Im Rahmen einer zweiten offiziellen Anhörung hatten heute Vertreter verschiedener Interessensgruppen Gelegenheit, ihre Bedenken gegen dem vorgelegten Regierungsentwurf vorzubringen.

Der dmmv sieht der Anhörung im Rechtsausschuss laut Pressemitteilung mit verhaltenem Optimismus entgegen und setzt auf die Fraktions- und Ausschussmitglieder aus den Reihen der CDU/CSU, die das "erforderliche Problembewusstsein" zeigen würden. SPD und Grünen scheint der dmmv dies nicht zuzutrauen. Der Verband hofft, dass die Gesetzesvorlage in letzter Minute doch noch in "entscheidenden" Punkten geändert wird, so dass die Stellung von Medienproduzenten im neuen Urheberrechtsgesetz weiter gestärkt werde.

Neben dem dmmv sieht auch der Bundesverband phonografischer Wirtschaft Diskussionsbedarf hinsichtlich vorhandener Missbrauchsmöglichkeiten bei der Privatkopie. Es sei laut Gesetzentwurf zulässig, Privatkopien aus illegalen Internet-Quellen (Herunterladen im Internet) herzustellen – wie es etwa mittels Peer-To-Peer-Netzwerken und Tauschbörsen möglich ist. Es müsse diesbezüglich jedoch ein deutliches Verbot ausgesprochen werden. Der Sachverständige der Phonowirtschaft räumt allerdings laut Bundestag ein, dass Urheber Einschränkungen ihrer Rechte aus Gründen des Allgemeinwohls akzeptieren müssten, "jedoch nur so weit, wie es erforderlich sei." Rechtsverletzungen würden ansonsten fortgeführt und Maßnahmen zur Unterbindung illegaler Angebote unmöglich gemacht.

Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) hingegen sieht die "fehlende Einschränkung" positiv: Die Zulässigkeit von Privatkopien auf Vervielfältigungen zu beschränken, die aus legalen Quellen stammen, würde weite Bevölkerungsteile zu Rechtsverletzern abstempeln. Eine Regelung würde auf Unverständnis stoßen, da es für den Privatnutzer kaum möglich sei, die Rechtslage an der Quelle zu überprüfen, so ifrOSS.

Der dmmv sieht wirtschaftliche Verluste vor allem bei Anbietern von Softwareprodukten, Musik- und Filmdateien und zugangsgeschützten Onlineangeboten. Nach Ansicht des dmmv müssen daher die Anbieter digitaler Inhalte einen verbesserten rechtlichen Schutz genießen. Insbesondere die Umgehung von Schutzmechanismen mittels "Cracken" und "Hacken" dürfe nicht länger bagatellisiert werden, sondern müsse strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben.

Ähnliches ist bereits in der US-Gesetzgebung mit dem umstrittenen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) geschehen, was zur Folge hat, dass sich auch Sicherheitsexperten und Wissenschaftler zu Unrecht kriminalisiert sehen. So wurde etwa nach einer Sicherheitskonferenz der russische Programmierer Dmitri Skylarov festgenommen, da er über Sicherheitslücken in Adobes Acrobat E-Book-Format referiert hatte. Erst vor kurzem wurde er freigesprochen .

Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes soll in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. Die Anhörung des Rechtsauschusses ist vorerst die letzte Gelegenheit für die Medienverbände und Verbraucherschützer, ihren Einwänden an politischer Stelle Gehör zu verschaffen.

Bereits in der letzten Woche veranstaltete die Initiative Privatkopie.net in Berlin eine Alternative Anhörung zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes , um auf die Gefahren der geplanten Gesetzesänderung hinzuweisen. Golem.de interviewte im Rahmen dieser Veranstaltung den geladenen US-Bürgerrechtler John Perry Barlow von der Electronic Frontier Foundation (EFF).


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