Interview: Warum und wann werden Computerspiele indiziert?
Golem.de: Welche rechtlichen und politischen Entwicklungen laufen derzeit in Bezug auf die Indizierungs-Praxis bei den Computer- und Videospielen? Was wird sich ändern, was bleibt gleich?
Feldmann: Im Augenblick ist der Jugendschutz ein großes Gesetzgebungsthema. Das neue Jugenschutzgesetz ist bereits erlassen, über den Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird unter den Beteiligten noch ein wenig gezankt. Ein paar Änderungen wird es in jedem Fall geben. Zukünftig wird die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag, also von sich aus, tätig sein dürfen. Außerdem wird die Liste, in die alle jugendgefährdende Schriften eingetragen werden müssen, nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht. Der Index kommt auf den Index. Nur noch Leute vom Fach, also Händler, Presseunternehmen, Produzenten, dürfen ihn einsehen.
Aber auch die neuen Gesetze werden die Krise des Jugendschutzes nicht beseitigen. Gerade im Online-Bereich muss ganzheitlicher gedacht werden. Die kreativsten Vertriebs- und Werbebeschränkungen sind wirklungslos, wenn Kinder und Jugendliche statt der TLD ".de" die Endung ".nl" eingeben, wo dann alles zu haben ist. Ganz unkontrollierbar ist P2P, das sich von vornherein faktisch im rechtsfreien Raum abspielt. Der Gesetzgeber übersieht diese Problemfelder, er bietet keine Lösung an. Ich sehe im Augenblick keinen anderen Ausweg, als Eltern in stärkerem Maße in die Verantwortung zu ziehen. Die sollen sich genau anschauen, was Sohnemann an der Kiste so treibt. Das ist der beste Jugendschutz.
Golem.de: Was sollten Betreiber von Fansites zu indizierten oder vor der Indizierung stehenden Spielen unbedingt beachten?
Feldmann: Fansites lassen sich nicht leicht in die herkömmliche Gesetzessystematik einpflegen. Es gibt noch überhaupt keine Rechtsprechung zu dem Komplex. Aber auch für Fansites gelten die Gesetze. Selbst wenn sie als "private Meinungsäußerung" einzuordnen sind, kann ihnen die Indizierung blühen. Daher gilt für sie auch das Werbeverbot. Der Anbieter wird also darauf achten müssen, dass er keine "Werbung" für das Spiel treibt. Sachliche Schilderungen, Tipps und Erfahrungsberichte wären dementsprechend nicht rechtswidrig. Eine solche Gestaltung wäre aber zugleich realitätsfern, denn das Wesen der Fansite besteht gerade darin, dass wegen der zur Schau gestellten Begeisterung für ein Produkt eine kritische Auseinandersetzung fehlt. Man will andere Leute dafür begeistern, und das ist nichts anderes als "Werbung". So wird sich eine Verantwortlichkeit des Fansite-Anbieters nicht ausschließen lassen.
Kleinere Maßnahmen wie etwa der Verzicht auf eine Bebilderung der Site mit Screenshots oder der Bereithaltung eines Forums, in dem nur Dritte zu Wort kommen, deren Äußerungen dem Anbieter nicht zugerechnet werden können, veranlassen nur zu einer milderen Beurteilung, bereinigen das grundsätzliche Problem aber nicht. Der einzig sichere Weg aus der Strafbarkeit ist ein AVS mit Offline-Element. Eine geschlossene Benutzergruppe bestehend aus Erwachsenen wäre zulässig. Aber auch das geht am Sinn der Fansite wohl vorbei.
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Hallo Ihr alle, nach einem Berg gelesener Beiträger bin ich nahezu am kopfschütteln. Es...
Hallo Ihr alle, nach einem Berg gelesener Beiträger bin ich nahezu am kopfschütteln. Es...
Eigentlich müsste in Deutschland viel mehr verboten werden als die Computerspiele, v.a...
Genau so sieht das hier bisher aus....