Interview: Warum und wann werden Computerspiele indiziert?

Golem.de: Welchen Stellenwert hat die USK und welche Konsequenzen haben ihre Empfehlungen?

Feldmann: Die USK ist wichtig. Sie informiert Verbraucher und vor allem Eltern, die in den seltensten Fällen tiefere Kenntnis von Computern und Spielen haben, über die im Handel erhältlichen Spiele und für welche Altersgruppen diese geeignet sind. Inzwischen ist die Datenbank der USK auch im Netz verfügbar. Den Empfehlungen der USK kommt zwar nicht die große juristische Bedeutung zu, die etwa den Altersbeschränkungen der FSK genießen. Natürlich ist die USK auch eine Selbstkontrolleinrichtung der Industrie. Aber im gesellschaftlichen Bereich ist sie die einzige Informationsquelle, die Eltern überhaupt einen Anhaltspunkt bietet, was den Kindern zugemutet werden kann.

Golem.de: Was bedeutet eine Indizierung für die Presse? Darf über ein indiziertes Spiel weiter berichtet werden?

Feldmann: Verboten ist die Werbung für ein indiziertes Spiel, nicht der Bericht über ein solches. Zu Gunsten der Medien streitet die Pressefreiheit. Es wäre schädlich für die öffentliche und private Meinungsbildung, wenn gerade über indizierte Spiele nicht berichtet werden dürfte. Man muss in rechtlicher Hinsicht daher vermuten, dass der Pressebericht von der Indizierung eines Produkts zunächst nicht berührt wird. Soweit, so einfach. Es gibt aber auch Grenzfälle, so dass auch für die Presse Vorsicht geboten ist.

Der erste Grenzfall ist der, dass das Medium die Gewaltdarstellungen aus dem Spiel übernimmt, wenn etwa ein Mediendienst oder eine Zeitschrift Gewalt triefende Screenshots der Software einbaut. Hier kann der Bericht selbst indiziert werden. Außerdem darf der Medienbericht nicht als "Werbung" im juristischen Sinne angesehen werden. Soweit das Medium kritisch und aufrichtig berichtet, wird dies nicht der Fall sein, selbst, wenn das Testergebnis positiv ausfällt. In der heutigen Medienlandschaft sind aber Allianzen zwischen Industrie und Presse offensichtlich, sei es, dass die Industrie Preise für Gewinnspiele sponsert, sei es, dass die Verlage und Mediendienste dem gleichen Konzern angehören wie die Spieleproduzenten. Es liegt in der Natur der Sache, dass derjenige, der sein Produkt für ein Gewinnspiel zur Verfügung stellt, im Gegenzug von dem Medium erwartet, dass positiv über eben jenes Produkt berichtet wird. Genauso wird das Medienunternehmen darauf achten, dass die Produkte der Konzernschwestern sich gut verkaufen. Solche Beispiele zeigen, dass die Grenze zwischen Werbung und redaktionellem Beitrag oftmals sehr verschwommen ist. Ich glaube nicht, dass ein Staatsanwalt alle Ermittlungen fallen lässt, nur weil die Werbung im Gewand eines redaktionellen Beitrags daherkommt. Er wird genauer hinsehen.

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Cesar 17. Aug 2005

Hallo Ihr alle, nach einem Berg gelesener Beiträger bin ich nahezu am kopfschütteln. Es...

Cesar 17. Aug 2005

Hallo Ihr alle, nach einem Berg gelesener Beiträger bin ich nahezu am kopfschütteln. Es...

Desperantus 10. Feb 2003

Eigentlich müsste in Deutschland viel mehr verboten werden als die Computerspiele, v.a...

Thailok 06. Feb 2003

Genau so sieht das hier bisher aus....



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