DGB fordert Sperrung rechtsextremistischer Webseiten
Vor fast einem Jahr - im Februar 2002 - hat die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde nach dem Mediendienst-Staatsvertrag (MdStV) von 1997 und dem Teledienstgesetz die Provider in Nordrhein-Westfalen zur Sperrung von zwei rechtsextremistischen Internetangeboten aufgefordert, was zu erheblichen Kontroversen geführt hat.
Die beiden Angebote seien nach § 12 MdStV unzulässig, da sie zu Hass und Gewalt gegen Juden, Ausländer und Menschen anderer Herkunft und Rasse aufrufen. Der DGB NRW hat daher alle anderen in der Bundesrepublik zuständigen Behörden schriftlich aufgefordert, dem Regierungspräsidenten zu folgen und ihn zu unterstützen.
"Das Internet muss in die medienethische und medienpolitische Verantwortung einbezogen werden. Es darf keinen rechtsfreien Raum im Internet geben, in dem es zulässig ist, rechtsextremistische und menschenverachtende Inhalte zu veröffentlichen. Diese Angebote müssen international geächtet, verboten und bekämpft werden" , heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
Es sei bedauerlich und unverständlich, dass bisher keine der anderen Aufsichtsbehörden dem Regierungspräsidenten aus Düsseldorf gefolgt ist, obwohl das Gesetz keinen Ermessensspielraum zulasse.
In diesem Zusammenhang fordert der DGB NRW eine verbindliche Selbstregulierungsverpflichtung der Internet-Anbieter, die mit Hilfe entsprechender Filtertechnik von vornherein verhindern sollen, dass verbotene Inhalte abrufbar sind. Zudem soll eine Registrierpflicht für Access-Provider eingeführt werden, um eine verlässliche Grundlage zu schaffen, auf deren Basis Access-Provider zur Abwehr rechtsextremistischer Inhalte in Anspruch genommen werden können.



