EU kritisiert deutsche Ortsnetz-Regeln
Handelsblatt: Telekom darf bei Call-by-Call im Ortsnetz nicht bevorzugt werden
Die kurz vor Jahresende 2002 verabschiedete Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum so genannten Call-by-Call im Ortsnetz stößt auf Seiten der EU-Kommission offenbar nicht auf Akzeptanz, das berichtet das Handelsblatt. Die verabschiedeten Regeln würden nach Ansicht der Kommission die EU-Rahmengesetze verletzen.
Das Handelsblatt stützt sich dabei auf einen Brief an die Bundesregierung. Darin kritisiere die Kommission, dass die TKG-Novelle das Recht der Wettbewerber auf Mitnutzung des Netzes der Deutschen Telekom AG einschränkt. Stein des Anstoßes ist die Forderung nach einer "effizienten Nutzung des vorhandenen Netzes durch ortsnahe Zuführung" der Telefongespräche durch die Wettbewerber, so das Blatt.
Die Kommission sehe in dieser Forderung eine unzulässige Einschränkung ihrer Richtlinie zum Ortsnetzwettbewerb. "Keinesfalls könne es sein, dass in Deutschland die Regulierungsbehörde den Call-by-Call-Anbietern Auflagen zur Netzgestaltung mache", zitiert das Handelsblatt den Brief.
Mit der Einschränkung, die in letzter Minute in das Gesetz aufgenommen wurde, sollten vor allem Stadtnetzbetreibern und die Telekom vor neuer Konkurrenz durch Billiganbieter geschützt werden.
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