MandrakeSoft beantragt Gläubigerschutz

Linux-Distributor in schwerem Fahrwasser

Im Zusammenhang mit den Schulden von MandrakeSoft, die in Folge mehrerer Quartalsverluste entstanden sind, hat das Unternehmen entschieden, die Zahlungssaussetzung ("declaration de cessation des paiements") vor einem französischen Gericht zu beantragen. Die Einreichung des Antrags entspricht ungefähr dem amerikanischen Gläubigerschutz "Chapter 11" und fand schon am 13. Januar statt.

Artikel veröffentlicht am ,

Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens wird fortgesetzt, die strategischen Partner von MandrakeSoft beteuerten ihre Unterstützung und wollen weiter mit der Gesellschaft wie in der Vergangenheit zusammenarbeiten.

Im Falle eines positiven Gerichtsentscheids wäre MandrakeSoft in den kommenden Monaten vor seinen Gläubigern sicher und kann mit seinen Gläubigern verhandeln. Zudem muss dem Gericht ein tragfähiger Plan zur Fortsetzung der Geschäfte vorgelegt werden. Genauere Details zu einem solchen Restrukturierungsplan machte das Unternehmen nicht. Parallel dazu kündigte man allerdings gleich Mandrake Linux Version 9.1 für April 2003 an.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


malte eismann 17. Jan 2003

ich möchte den profianwender mal sehen, der nicht erst im www nachschaut, sondern die...

IT-Inder 17. Jan 2003

auft ftp.suse.com /pub/suse/i386/live-eval-8.1 SuSE-8.1-LiveEval-i386.iso gibt es doch

ne :) 16. Jan 2003

Nein :) Es gibt keine ISOs von SuSE für Intel kompatbile Prozessoren. Nur für Alphas und...

Peter Retep 16. Jan 2003

Tja, das ist halt das Problem. Der philantropische Ansatz ist ja nun wirklich nobel, aber...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Blizzard
Preise im Itemshop von Diablo 4 entfachen Empörung

Die Community reagiert sauer auf Leaks über die Preise im Itemshop von Diablo 4. Ein Rüstungsset kostet fast so viel wie früher ein Add-on.

Blizzard: Preise im Itemshop von Diablo 4 entfachen Empörung
Artikel
  1. Schufa-Score: Hohes Bußgeld wegen Kreditkartenablehnung ohne Begründung
    Schufa-Score
    Hohes Bußgeld wegen Kreditkartenablehnung ohne Begründung

    Die DKB hat einen Kreditkartenantrag nur gestützt auf Algorithmen und den Schufa-Score abgelehnt und dies auch nicht begründet. Das kostet 300.000 Euro Bußgeld.

  2. Generative Fill: Wie Adobes KI-Funktionen das Internet spalten
    Generative Fill
    Wie Adobes KI-Funktionen das Internet spalten

    Die KI-Füllfunktion in Photoshop erfindet Hintergründe zu Gemälden oder Album-Covern. Einige finden das kreativ, andere sehen die Kunst bedroht.

  3. Glasfaser: Netcologne unterscheidet nicht zwischen FTTH und FTTB
    Glasfaser
    Netcologne unterscheidet nicht zwischen FTTH und FTTB

    Telekom und Vodafone überbauen das Netz von Netcologne in Köln. Doch was für ein Netz hat Netcologne?

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Gigabyte RTX 3060 Ti 369€ • Kingston Fury SSD 2TB (PS5-komp.) 129,91€ • Sony Deals Week • MindStar: Corsair Crystal RGB Midi Tower 119€, Palit RTX 4070 659€ • Roccat bis -50% • AVM Modems & Repeater bis -36% • Logitech G Pro Wireless Maus 89€ • The A500 Mini 74,99€ [Werbung]
    •  /