Vergnügungssteuer bedroht Berliner Internetcafés
Die Belastung für jeden PC steige damit von 12,78 Euro monatlich auf 153,39 Euro monatlich, was die noch junge Branche in ihrer Existenz bedrohe. Zwischen 50 und 100 Unternehmen und die dort Beschäftigten seien durch dieses Vorgehen gefährdet. Aus anderen Kommunen sei eine vergleichbare "Treibjagd gegenüber Internetcafés nicht bekannt", heißt es bei der IHK.
Mit einer wirtschaftsfreundlichen Stadt habe dies ebenfalls nichts zu tun und auch dem Jugendschutz und den öffentlichen Kassen dienten Unternehmer in der Arbeitslosigkeit sicher nicht.
Grundlage für das Vorgehen der Finanzverwaltung ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 17. Dezember 2002, in dem das OVG in einem einstweiligen Verfahren festgestellt hat, dass Internetcafés in bestimmten Fällen als Spielhallen anzusehen seien und eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen. Von der IHK Berlin wird dies rechtlich anders eingestuft; sie stellt Internetcafés in keinem Fall Spielhallen gleich, selbst dann nicht, wenn die PCs überwiegend zu Spielzwecken genutzt werden.
Die Finanzverwaltung hingegen teilt offenbar die rechtliche Einschätzung des Verwaltungsgerichts und des OVG Berlin und nimmt dies jetzt zum Anlass, auf die in Internetcafés aufgestellten PCs Vergnügungssteuer für Spielautomaten in Spielhallen zu verlangen. Ohne die Entscheidung in der Hauptsache überhaupt abzuwarten, werde jetzt versucht, über die Vergnügungssteuer einen Sanierungsbeitrag für den Haushalt zu erlangen, kritisiert die IHK.