Berlin: Internetcafés benötigen eine Spielhallenerlaubnis

Aufstellung von Unterhaltungsspielen genehmigungspflichtig

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin hatte sich in zwei Beschwerdeverfahren mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen so genannte Internetcafés eine Spielhallenerlaubnis nach Paragraf 33 i Gewerbeordnung benötigen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun die Auffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass ein multifunktional verwendbares Gerät wie ein Computer schon dann von dieser Norm erfasst sei, wenn es auch zu dem Zweck aufgestellt sei, als "Unterhaltungsspielgerät" genutzt zu werden.

Artikel veröffentlicht am ,

Die Antragsteller hatten in ihren Betrieben jeweils eine Reihe untereinander vernetzter Rechner aufgestellt, die ihre Kunden gegen Entgelt für verschiedene Zwecke nutzen konnten, unter anderem zum Surfen im Internet, aber auch zum Spielen von Computerspielen.

Nachdem bei Überprüfungen der Betriebe Kinder und Jugendliche angetroffen worden waren, die jeweils Computerspiele wie "Counter-Strike" spielten, untersagten die zuständigen Wirtschaftsämter unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fortführung der Betriebe mit der Begründung, es handele sich um genehmigungsbedürftige Spielhallen, für die eine entsprechende Erlaubnis nicht erteilt worden sei. Die schon vom Verwaltungsgericht zurückgewiesenen Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatten auch im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg.

Gemäß Paragraf 33 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend unter anderem der Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient.

Den Einwand der Antragsteller, ihre Betriebe unterlägen deshalb nicht der Erlaubnispflicht, weil die Computer schwerpunktmäßig nicht für Spiele, sondern für Internetanwendungen genutzt würden, hat das Gericht zurückgewiesen.

Ließen die aufgestellten Geräte sämtlich oder in ihrer überwiegenden Anzahl eine bestimmungsgemäße Verwendung als Unterhaltungsspiel zu, so komme es nicht darauf an, ob sie tatsächlich überwiegend zu diesem oder zu einem anderen Zweck verwendet würden. Vielmehr führe schon der Umstand, dass die installierten Spiele prinzipiell allen Gästen offen stünden, bei einer am Zweck der Vorschrift orientierten Betrachtung zu der Annahme eines zumindest spielhallenähnlichen Betriebes.

Das den Erlaubnisvorbehalt insbesondere im Interesse des Jugendschutzes rechtfertigende Gefahrenpotenzial ergibt sich nach Auffassung des Gerichtes nämlich bereits aus der Möglichkeit einer entsprechenden Nutzung. Es sei davon auszugehen, dass gerade Computerspiele der von den Antragstellern angebotenen Art, zumal wenn sie über miteinander vernetzte Computer betrieben würden, auf Jugendliche eine Anziehungskraft ausübten, die derjenigen entspreche, die der Gesetzgeber bei Schaffung der genannten Vorschrift für Spielhallen damaliger Prägung im Blick gehabt habe.

Den Volltext zur Entscheidung OVG 1 S 67.02 kann man bei Interesse online nachlesen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Schmitze 29. Aug 2004

Hallo, vielleicht kannmir einer weiter helfen. Ich dachte für Geldspielautomaten mit...

Hermann Aicher 05. Jul 2004

Hallo, wie bekomme ich denn die Spielhallenlizenz für ein Internetcafe und wo? Danke...

cid 03. Apr 2004

ich hab vor ein internetcafe zu eröffnen. was hält ihr davon.wie teuer kostet mich so ein...

hoffi 19. Nov 2003

Ein Internetcafe das nur vom Surfen der Besucher leben soll? Geh mal in ein Internetcafe...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Grace Hopper Superchip
Nvidia zeigt den DGX GH200 AI-Supercomputer

Computex 2023 Die Kombination aus Grace Hopper, Bluefield 3 und NVLink ergibt funktional eine riesige GPU mit der Rechenkapazität eines Supercomputers und 144 TByte Grafikspeicher.

Grace Hopper Superchip: Nvidia zeigt den DGX GH200 AI-Supercomputer
Artikel
  1. Cortex v9 & v5 GPU: Arm setzt für Mobile SOCs voll auf 64-Bit
    Cortex v9 & v5 GPU
    Arm setzt für Mobile SOCs voll auf 64-Bit

    Computex 2023 Handys sollten durch den Wegfall von 32-Bit schneller, sicherer und trotzdem deutlich sparsamer werden.

  2. Reiner Haseloff: Ministerpräsident fordert Nullrunde bei Rundfunkbeitrag
    Reiner Haseloff
    Ministerpräsident fordert Nullrunde bei Rundfunkbeitrag

    Zwei Jahre soll der Rundfunkbeitrag eingefroren werden, die Zukunftskommission derweil Reformideen vorlegen, schlägt Sachsen-Anhalts Ministerpräsident vor.

  3. Gefangen im Zeitstrom, verloren im All: Die zehn besten Sci-Fi-Serien der 1960er
    Gefangen im Zeitstrom, verloren im All
    Die zehn besten Sci-Fi-Serien der 1960er

    Sie sind die Klassiker, auf denen das ganze Genre aufbaut: die großen Science-Fiction-Serien der 1960er. Neben Star Trek gab es hier noch viel mehr.
    Von Peter Osteried

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Microsoft Xbox Wireless Controller 40,70€ • Lexar Play 1 TB 99,60€ • DAMN!-Deals mit AMD-Bundle-Aktion • MindStar: AMD Ryzen 9 5950X 429€, MSI RTX 3060 Gaming Z Trio 12G 329€, GIGABYTE RTX 3060 Eagle OC 12G 299€, be quiet! Pure Base 500DX 89€ • Logitech bis -46% [Werbung]
    •  /