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Amazon.com meldet Patent auf Verkaufsempfehlungen an

Noch vor der Bestellung Empfehlungen durch Nutzungsvergleiche. Amazon hat in den USA wieder ein Patent angemeldet, dieses Mal geht es um das Kaufempfehlungssystem das Onlineshops. Damit werden die Bewegungen aller Nutzer über die Webseiten des Onlineshops beobachtet und entsprechende Empfehlungen generiert.
/ Christian Klaß
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Das am 26. Dezember 2002 unter der Nummer 20020198882 in die Antragsdatenbank des US-Patentamts aufgenommene Amazon.com-Patent trägt den Titel "Content personalization based on actions performed during a current browsing session". Beschrieben wird darin ein System, das die zuvor von Kunden besuchten Web- bzw. Produktseiten einem Empfehlungs-Server meldet und versucht, aus den Daten aller Nutzer, welche die gleichen oder ähnlichen Produktseiten durchstöbert haben, Zusammenhänge zu ermitteln. Zusammenhänge werden als Tabellen gesichert und schon während des Durchstöberns des Onlineshops können damit Kaufempfehlungen gegeben werden. Dazu werden automatisch vom Empfehlungsserver die dynamischen Webseiten mit potenziell relevanten Empfehlungen generiert.

Amazon hatte sich bereits mit seinem vom US-Patentamt gewährten Patent für Ein-Klick-Bestellungen, bei dem vorher eingegebene Kundendaten mit einer Produktauswahl verknüpft werden und den Bestellvorgang auslösen, den Zorn der Konkurrenz und Kritiker von Software-Patenten zugezogen. Auch in Europa gibt es Bestrebungen, derartige Patente zuzulassen, gestützt durch Lobby-Arbeit etwa der Software-Hersteller-Vereinigung BSA, der auch Microsoft zugehörig ist. Wissenschaftler, Open-Source-Experten, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler fürchten allerdings, dass mit den Software-Patenten einseitig Großunternehmen gestärkt werden, die alleine die Mittel und Möglichkeiten hätten, Patente auch durchzusetzen.


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