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Reg TP genehmigt der Telekom Preissenkungen

Erhöhung der Übernahmekosten für Telefonanschlüsse abgelehnt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat einen Entgeltgenehmigungsantrag der Deutschen Telekom AG vom 31. Oktober 2002 im Rahmen teilweise genehmigt. So wurden beantragte Preissenkungen für Orts-, Fern- und Auslandsgespräche genehmigt, die Preiserhöhung für die Übernahme von analogen und ISDN-Anschlüssen aber abgelehnt.
/ Jens Ihlenfeld
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Entgegen der Forderung der Telekom hat die Reg TP zum gegenwärtigen Zeitpunkt und mit den derzeitigen Rahmenbedingungen keine rechtliche Möglichkeit gesehen, der beantragten Erhöhung des monatlichen Anschlussentgeltes um 0,99 Euro (netto) außerhalb der geltenden Price-Cap-Bedingungen zuzustimmen.

Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass die vom Price-Cap eingeräumten Preiserhöhungsspielräume vollständig zur Schließung einer von Marktteilnehmern befürchteten Kosten-Preis-Schere zwischen dem monatlichen Anschlussentgelt und dem Entgelt für die monatliche Miete der Teilnehmeranschlussleitung genutzt werden müssen. Dementsprechend wurde die beantragte Erhöhung der Anschlussentgelte soweit, wie unter den geltenden Price-Cap-Bedingungen möglich, genehmigt und die von der Telekom ebenfalls beantragte Erhöhung des einmaligen Übernahmeentgeltes für analoge und ISDN-Anschlüsse von 22,22 Euro um 13,40 Euro auf 35,62 Euro (netto) abgelehnt.

Offen bleibt dagegen die Frage, ob im Rahmen der laufenden Auswertung der Anhörung zum Thema Call-by-Call im Ortsnetz und der im Frühjahr 2003 hierzu anstehenden Entgeltentscheidung eine Änderung des geltenden Price-Cap-Regimes erneut geprüft wird. Reg-TP-Präsident Kurth hatte hierzu bereits angedeutet, dass es zur Schaffung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes der Entgeltregulierung eines erneuten Aufgreifens dieser Thematik bedürfen könne.

Mit den genehmigten Entgelten erfülle die Deutsche Telekom AG die für die zweite Price-Cap-Periode (2003) vorgegebenen Maßgrößen, heißt es von der Reg TP. Danach sei die Telekom verpflichtet, ihr Entgeltniveau im Bereich der Standardentgelte im Jahr 2003 bei einer erwarteten Produktivitätsfortschrittsrate von 1 Prozent und einer Inflationsrate von 0,8 Prozent insgesamt um durchschnittlich 0,2 Prozent abzusenken.


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