Computer Bild Spiele gewinnt Rechtsstreit mit Computec
In der mündlichen Verhandlung am 12. Dezember 2002 habe das Oberlandesgericht München keinen Zweifel an der Richtigkeit des in erster Instanz verkündeten Urteils gelassen, so Computer Bild Spiele.
Schon das Landgericht hatte seinerzeit die Klage von Computec abgewiesen und folgte damit der Auffassung des Axel Springer Verlages, dass CD-ROM und Heft ein einheitliches redaktionelles Angebot bilden. Die CD-ROM stehe in einem funktionalen Zusammenhang mit der Zeitschrift, da in dieser die Grundlagen des Spiels bzw. der Spiele erläutert werden, so das Gericht. Der Kunde sei durchaus in der Lage, die Wertigkeit des Gesamtangebotes zu beurteilen. Daher sei ein übertriebenes Anlocken nicht erkennbar, schon gar nicht unter dem Aspekt des Kundenschutzes, da der Kunde sogar mehr Leistung für sein Geld bekomme.
Computec habe in diesem Zusammenhang seine Berufung gegen das Urteil zurückgezogen.



