Sony erlaubt wieder den Verleih von Konsolen-Spielen
Die Pause habe man genutzt, um mit der Verleihbranche ein einheitliches Vermarktungskonzept zum legalen Verleih von Spiele-Software zu entwickeln. Erste Vertragspartner des neuen ARAP-Konzeptes (Authorised Rental Agency Partner) sind MMG sowie das Unternehmen Maro. Zurzeit steht SCED mit weiteren Firmen wie "Spiel und Spaß", WOV sowie einigen Unternehmen der EMP-Kooperation in Verhandlungen, die noch bis März 2003 abgeschlossen werden sollen.
Ausgangspunkt des neuen Konzepts sei der Wandel in der Verleihbranche, der im DVD-Geschäft maßgeblich durch die starke Verlagerung vom Verleih auf den Verkauf von DVDs geprägt sei und damit dem Geschäftsmodell von SCED sehr nahe komme. "Wir wollen den zukunftsorientierten Videohandel unterstützen und ihm die Gelegenheit geben, unsere Spiele sowohl für den Verleih als auch für den Verkauf anzubieten. Die Erkenntnis und Aufgeschlossenheit vieler Videothekenbetreiber, diesen neuen Weg strategisch und auch wirtschaftlich in Zukunft zu betreiben, führte zu dieser neuen Konzeption der Zusammenarbeit" , so Manfred Gerdes, Geschäftsführer SCED.
Das neue Konzept beinhalte dabei vier maßgebliche Punkte, deren Akzeptanz Voraussetzung ist, um Partner zu werden. So müsse eine klare, räumlich aufgeteilte Produktpräsentation dem Konsumenten eindeutig vermitteln, ob er sich im Verleih- oder Verkaufsbereich befindet. Zudem erhält der Videothekar keine speziellen Verleihversionen, sondern als Teilnehmer am ARAP-Konzept das Recht, SCED-Spiele zu verleihen. Spiele, die für den Verleih bestimmt sind, dürfen nach zwei Monaten als eindeutig ausgewiesene Gebrauchtspiele verkauft werden. Drittens erfolge die Zusammenarbeit in diesem Geschäftsbereich ausschließlich direkt zwischen dem Verleihhändler und Sony Computer Entertainment. Der Vertragspartner erhalte dann eine von außen sichtbare Autorisierungskennzeichnung, so SCED.
"Wir sind sicher, mit diesen wichtigsten Teilnahmekriterien viele Videotheken ab einer Größe von 300 Quadratmetern in das neue Konzept mit aufnehmen zu können" , so Gerdes. "Auch wenn wir ab sofort Verleih-Rechte für die von uns vertriebene Software vergeben, werden wir weiterhin gegen den Wildwuchs der Videotheken vorgehen, die nicht zum Verleih von SCED-Spielen autorisiert sind und illegal unsere Software verleihen."



