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Künftig garantierter Vorrat für Schnäppchen-Käufe?

Verbraucher sollen vor Lockangeboten geschützt werden. Schlangestehen vor Discount-Supermärkten am Schnäppchentag ist möglicherweise bald nicht mehr nötig. "Wir prüfen derzeit, wie wir die Kunden vor unseriösen Lockangeboten schützen können" , sagte Matthias Berninger (Grüne), Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium gegenüber dem Spiegel. Unter anderem prüfen Experten des Hauses, inwieweit der Hinweis "nur solange der Vorrat reicht" in Prospekten verboten werden kann.
/ Andreas Donath
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Die Verbraucherschützer wollen, dass Kunden, die mit einem Sonderangebot in einen Markt gelockt werden, in der Aktionswoche tatsächlich die beworbene Ware oder Ersatz zum versprochenen Preis bekommen. In den USA und in Kanada gelten bereits ähnliche Regelungen, so genannte Rainchecks. Der Begriff wurde auf Konzertveranstaltungen geprägt, weil in der Regel für eine ins Wasser gefallene Veranstaltung Entschädigungen angeboten werden.

Auch Händler sind in Nordamerika dazu angehalten, ihren Kunden für ausverkaufte Rabattangebote Ersatz anzubieten, es sei denn, sie schützen sich durch Vertragsklauseln vor Rainchecks. Aktueller Anlass der Überlegungen im Ministerium ist die Ankündigung des Bundeskanzlers, dass in Deutschland Restriktionen für Rabatte und Sonderaktionen fallen sollen. Wenn der Kunde künftig vermehrt durch Sonderangebote gelockt werde, müsse er auch entsprechende Rechte haben, so Berninger.


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