Künftig garantierter Vorrat für Schnäppchen-Käufe?
Die Verbraucherschützer wollen, dass Kunden, die mit einem Sonderangebot in einen Markt gelockt werden, in der Aktionswoche tatsächlich die beworbene Ware oder Ersatz zum versprochenen Preis bekommen. In den USA und in Kanada gelten bereits ähnliche Regelungen, so genannte Rainchecks. Der Begriff wurde auf Konzertveranstaltungen geprägt, weil in der Regel für eine ins Wasser gefallene Veranstaltung Entschädigungen angeboten werden.
Auch Händler sind in Nordamerika dazu angehalten, ihren Kunden für ausverkaufte Rabattangebote Ersatz anzubieten, es sei denn, sie schützen sich durch Vertragsklauseln vor Rainchecks. Aktueller Anlass der Überlegungen im Ministerium ist die Ankündigung des Bundeskanzlers, dass in Deutschland Restriktionen für Rabatte und Sonderaktionen fallen sollen. Wenn der Kunde künftig vermehrt durch Sonderangebote gelockt werde, müsse er auch entsprechende Rechte haben, so Berninger.