Stern: Millionenklage gegen Süddeutschen Verlag von WEKA
Im April 2001 hatte demnach der SV einen Kaufvertrag für Wekas Fach- und Computerzeitschriftensparte über 157 Millionen Euro unterschrieben. Anfang Januar 2002 ließ der SV den Vertrag nach Angaben des Stern platzen. Man habe die erforderlichen kartellrechtlichen Auflagen nicht fristgerecht erfüllen können.
Die Weka-Gruppe reichte laut Stern am Donnerstag voriger Woche beim Landgericht Augsburg eine 90-seitige Klage "wegen Nichterfüllung des Vertrages" ein (AZ: 2HKO5072/02). Wekas Juristen argumentieren nach Darstellung des Stern, dass der SV wegen eines Liquiditätsengpasses den Deal mutwillig platzen ließ. Die Firma hat bereits 770.000 Euro Gerichtskosten eingezahlt. Nach Stern-Informationen sind seitens des SV für die seit einem Jahr drohende Klage bisher keine Rücklagen gebildet worden.
Unterdessen wies der Süddeutsche Verlag die behauptete Schadensersatzforderung der WEKA-Gruppe zurück. Zwar sei nach Auskunft des Landgerichtes Augsburg eine Schadensersatzklage der WEKA-Gruppe gegen den Süddeutschen Verlag eingegangen, allerdings wurde von WEKA der Gerichtskostenvorschuss nicht eingezahlt, deshalb wurde die Klageschrift dem Süddeutschen Verlag vom Gericht nicht zugestellt. Die Behauptung des Stern, der Süddeutsche Verlag habe "den Vertrag platzen lassen", sei falsch. Richtig sei, dass der vertraglich vorgesehene Endtermin verstrichen ist, bevor die endgültige kartellrechtliche Freigabe vorlag. Nach Auffassung des Süddeutschen Verlages gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Schadensersatzforderung, weder dem Grunde noch der Höhe nach. Der Verlag sieht daher einem Rechtsstreit gelassen entgegen.