Regulierungsbehörde verschiebt Call-by-Call im Ortsnetz
Die Reg TP gibt an, dass auf Grund der kurzen Zeitspanne zwischen der Verabschiedung der entsprechenden Gesetzesnovelle und dem In-Kraft-Treten die ursprünglich geplante Einführung von Call-by-Call bei Ortsgesprächen zum 1. Dezember 2002 technisch nicht möglich sei. Diese Einschätzung wird nach Kenntnis der Reg TP auch von Wettbewerbsunternehmen und der Deutschen Telekom geteilt.
Die Reg TP plant für eine größtmögliche Transparenz und zur Berücksichtigung aller hierzu vorzutragenden Sachverhalte eine öffentliche Anhörung. Mit dem Erscheinungstermin des nächsten Amtsblattes der Reg TP am 18. Dezember 2002 wird die öffentliche Anhörung eröffnet.
Durch das "erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" vom 21. Oktober 2002 wurde die Deutsche Telekom formal verpflichtet, ab dem 1. Dezember 2002 auch bei Ortsgesprächen Call-by-Call zu ermöglichen. Gegenüber der Reg TP wurde in jüngster Zeit vorgetragen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand unter Berücksichtigung der notwendigen technischen und betrieblichen Realisierungsprozesse Call-by-Call frühestens zum 24. April 2003 und Preselection sogar erst zum 8. Juli 2003 umgesetzt werden könne.