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Softwaredieb: 125.000 Euro Gewinn, eine Million Euro Schaden

Verurteilung wegen Softwarepiraterie zu zwei Jahren auf Bewährung. Über 3.000 gebrannte CDs lagen bereit, 2.700 Kunden hatte der Softwarepirat schon bedient. Dann setzte im September 2000 die Polizei seinem illegalen Geschäft ein Ende.
/ Andreas Donath
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Die Polizeibeamten durchsuchten die Wohnung des Raubkopierers in Baden-Württemberg und beschlagnahmten Beweismaterial. Dabei fanden sich Unterlagen mit den Adressen der Kunden, vier Brennstationen und Computerausrüstung im Wert von rund 50.000 Euro – sonst aber keine Spur der 125.000 Euro, die der arbeitslose Fernfahrer "verdient" hatte.

Vor Gericht gestand der Täter ein, die Übersicht über sein Geschäft verloren zu haben. Er hatte Software über die beiden Websites http://who.da.ru und www.hardcore-xl.com verkauft. Obwohl der Großteil seiner Waren illegal kopierte Computerspiele waren, schätzt die Business Software Alliance, die den Fall publik machte, den Schaden für die BSA-Mitglieder allein auf rund eine Million Euro.

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Bruchsal zeigte sich der Angeklagte Michael D. geständig. Er berichtete dem Gericht von seinen illegalen Geschäften und bot Hilfe bei weiteren Ermittlungen an. Sein Weg in die Kriminalität hatte in Internet-Foren und Usergroups begonnen, wo er sich beim Cracken von Software mit anderen Usern maß. Irgendwann kam ihm die Idee, für seine Raubkopien Geld zu verlangen – 20 Euro für die erste bestellte CD, 10 Euro für jede weitere. Dieses Angebot traf auf große Nachfrage, so dass er schon bald Software aus verschiedensten Quellen anbot, so die BSA, die sich hier als Gerichtsreporter betätigte.

Teils waren diese Raubkopien legal gekauft worden, teils aus dem Internet heruntergeladen und teils von anderen Softwarepiraten erstanden. So fand sich sein Name auch auf der Kundenliste eines Verdächtigen, dem die Polizei bereits zuvor auf die Schliche gekommen war. Dies brachte auch die Ermittlungen gegen Michael D. ins Rollen.

Als Michael D. mit seinem Geschäft Gewinn zu machen begann, beschloss er, groß in die Raubkopiererei einzusteigen. Für über 50.000 Euro kaufte er weitere Rechner und Brennstationen. Allerdings war er nicht in der Lage, seine technischen Möglichkeiten organisatorisch und logistisch zu unterstützen. Dem Schwarzbrenner wuchs sein Geschäft über den Kopf, er verlor die Übersicht. Bestellungen und Anfragen häuften sich, so dass er bis zu 18 Stunden am Tag mit dem Brennen und Versenden seiner Waren verbrachte. Als am 13. September 2000 die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft vor seiner Haustür stand, war er nach eigenen Aussagen sogar "erleichtert". Auch seinen Gewinn hatte er offenbar nicht verwalten können. Abgesehen vom Geld, dass in technische Ausrüstung investiert wurde, ist der Verbleib des restlichen Geldes – 75.000 Euro – unklar. Michael D. hat sogar noch 30.000 Euro Schulden.

Das Amtsgericht Bruchsal verurteilte ihn zu zwei Jahren auf Bewährung, mit drei Jahren Bewährungszeit. Zusätzlich muss Michael D. noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Strafe folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und zog der Tatsache Rechnung, dass er voll geständig war.

Der zweifache Vater Michael D. hat mittlerweile eine Umschulung zum Mediendesigner angetreten, teilte die BSA mit.


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