VG-Köln: Telekom muss Servicerufnummern nicht abrechnen
Damit habe das VG Köln eine Entscheidung der Regulierungsbehörde ausgehebelt, die nun in Revision gehen wolle.
"Dies ist bereits die vierte derartig zu Ungunsten des Wettbewerbs und der Kunden ausfallende Entscheidung der Richter binnen fünf Wochen" , so der VATM. Zuvor waren die schmalbandige Internet-Flatrate sowie die schnelle Bereitstellung von Mietleitungen und Telefonanschlüssen zumindest vorläufig im Rahmen einstweiliger Regelungen gestoppt worden. "In für Millionen Kunden wichtigen Bereichen wird so der Wettbewerb ausgehebelt" , kritisiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.
"Wenn das Bundesverwaltungsgericht nicht anders entscheidet, dann ist einer Remonopolisierung des gerade erst in Schwung gekommenen Mehrwertdienstemarktes Tür und Tor geöffnet. Die Richter lassen in allen Entscheidungen der vergangenen Wochen in erheblichem Maße Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge vermissen. Die Schiedsrichterfunktion der RegTP wird völlig ausgehebelt und Wettbewerb ist auf diese Art und Weise nicht mehr möglich. Dem Wettbewerb wird so schwerer Schaden zugefügt. Es ist nun Sache der höheren Instanz, ihren größeren wirtschaftlichen Sachverstand zur Geltung zu bringen und die Entscheidungen des VG zu korrigieren" , so Grützner weiter.