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Entsprechen kopiergeschützte CDs Verbraucherinteressen?

Phonoverbände im Gespräch mit Staatssekretär Matthias Berninger. "Kopiergeschützte CDs sind eindeutig gekennzeichnet und entsprechen damit den berechtigten Interessen der Verbraucher" , so Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. Ein Anspruch auf eine Kopie besteht laut Gebhardt nach deutschem Urheberrechtsgesetz nicht; kopiergeschützte CDs seien zudem vom Verbraucher längst akzeptiert.
/ Jens Ihlenfeld
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In einem Gespräch zwischen Gebhardt sowie dem Verbandsgeschäftsführer Peter Zombik und Syndikus Dr. Thorsten Braun mit Matthias Berninger, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, sei man übereingekommen, dass kopiergeschützte CDs von außen als solche erkennbar sein müssen. Dies sei auf Empfehlung der deutschen Phonoverbände aber längst gängige Praxis.

Eine entsprechende gesetzliche Regelung sei daher aus Sicht der Phonoverbände überflüssig, schade aber auch nicht, sofern ihr Umfang für Tonträgerhersteller zumutbar sei. "Hier besteht noch Klärungsbedarf am Regierungsentwurf" , stellt Gerd Gebhardt fest.

Dass kein Anspruch auf die Möglichkeit zum Kopieren einer CD besteht, sei auch von Staatssekretär Berninger nicht bestritten worden. "Die Forderung der Phonoverbände sowie weiterer Urheberrechtsorganisationen 'Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten' hat sich in politischen Kreisen durchgesetzt" , fasst Gebhardt zusammen.

Das neue Urheberrechtsgesetz müsse nun so schnell wie möglich beschlossen werden, um angemessene Rahmenbedingungen für die Musikwirtschaft zu sichern, fordert der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände.


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