Nintendo wehrt sich gegen Europäische Kommission
Nach eigenen Angaben unterstützte Nintendo die Untersuchungen der EU-Kommission umfangreich und stellte, nach einer Ende 1997 durchgeführten internen Überprüfung, einen Großteil der Informationen zur Verfügung, auf welche sich nun die Entscheidung der EU-Kommission stützt. Man akzeptiere die Auffassung der EU-Kommission, dass die Distributionspraktiken des Unternehmens bis 1998 nicht im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht standen, so Nintendo. Allerdings habe man bereits seit längerem sämtliche relevanten Aspekte der eigenen Distributionspolitik in Europa "korrigiert" und ein "konsequentes und weitreichendes Programm zur Beachtung der EU-Wettbewerbsrichtlinien und zur Förderung des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Gemeinschaft" eingeleitet.
Weiterhin habe man die anstehende Entscheidung seitens der Europäischen Kommission bereits bei vorangegangenen Planungen berücksichtig, so dass diese keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit oder Finanzkraft des Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr haben werde. Auf Grund der nach eigenen Angaben allerdings überraschenden Höhe der Strafe wolle man nun Einspruch gegen die Entscheidung erheben.