BSA-Kampagne "Schonfrist" jetzt auch in Stuttgart
Nach Kampagne der BSA in München nun auch eine in BaWü
Mit dem Aufruf "Sie haben 30 Tage Schonfrist. Nur lizenzierte Software beruhigt" startet am 4. November 2002 die Aktion "Schonfrist" der Business Software Alliance (BSA) in Stuttgart. Die regionale Aufklärungs- und Legalisierungskampagne findet zum dritten Mal in Deutschland statt. Die Stuttgarter Aktion schließt direkt an die "Schonfrist München" an.
Nach BSA-Angaben waren die Ergebnisse der Kampagne in der bayrischen Landeshauptstadt so gut, dass Aktionen dieser Art in den nächsten Monaten im ganzen deutschsprachigen Raum folgen werden. In Stuttgart soll Unternehmen nun bis zum 3. Dezember 2002 Gelegenheit gegeben, sich bei der BSA zu registrieren. In den darauffolgenden 30 Tagen können sie dann ihre Software prüfen und gegebenenfalls nachlizenzieren.
"Die Schonfrist ist ein wirkungsvolles Konzept, um den Gebrauch unlizenzierter Software zu thematisieren und gleichzeitig Hilfe bei der Legalisierung anzubieten", so Georg Herrnleben, Regional Manager für Zentraleuropa der BSA. "Softwareklau ist oft nur ein Produkt von Unwissenheit und Nachlässigkeit. Wir wollen klar machen, dass es so nicht geht."
Die Premiere der Schonfrist-Kampagnen fand im Frühjahr 2002 in Berlin statt, die Schonfrist in München startete am 1.10.2002. Zahlreiche Registrierungen in der bayrischen Landeshauptstadt zeigen nach Ansicht des Branchenverbandes, dass man den Beratungs- und Legalisierungsbedarf in München richtig eingeschätzt hat.
Die Zahl der Hinweise auf den Einsatz illegaler Software ist mit der Münchner Kampagne nach BSA-Angaben stark angestiegen. Bayern nimmt hier nun im Vergleich der Bundesländer den ersten Platz ein.
In den vergangenen 24 Monaten mussten Firmen in Deutschland über 1,8 Millionen Euro Schadensersatz für den Einsatz illegaler Software bezahlen und für über eine Millionen Euro Software nachlizenzieren, so der Branchenverband. In Stuttgart kann man sich bis zum 3. Dezember 2002 telefonisch bei der BSA-Hotline 08000 - 111 555 oder auf der Webpage www.schonfrist.de registrieren lassen, wenn man sich als Firma nicht sicher ist, ob der Softwarebestand legal ist. Vom Zeitpunkt der Registrierung an werden die BSA und ihre Mitgliedsfirmen 30 Tage lang keinen Hinweis rechtlich verfolgen, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet, verspricht der Verband. Ausgenommen sind bereits laufende Gerichtsverfahren und außergerichtliche Auseinandersetzungen wegen Benutzung unlizenzierter Software der BSA-Mitgliedsfirmen.
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