Gericht: Telekom muss keine Großhandels-Flatrate anbieten
Vorerst keine Vorleistungs-Flatrate für Internetverbindungen
Die Deutsche Telekom muss ihren Mitbewerbern Internetverbindungen vorerst nicht zu einem pauschalen Großhandelstarif gewähren. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen eine entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bekannt. Sie folgte damit einem Antrag der Telekom, die gegen den Regulierungsbeschluss geklagt hatte.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Deutsche Telekom selbst eine solche Flatrate weder intern verwende noch seinen Endkunden anbiete. Die Regulierungsbehörde könne die Telekom aber nicht verpflichten, Wettbewerbern mehr Leistungen zu ermöglichen als sie selbst offeriere. Die Telekom begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Der Vorwurf der Diskriminierung ist klar zurückgewiesen worden", sagte ein Sprecher.
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http://mitglied.lycos.de/proflatrate/index.php wer die schnautze voll hat sollte hier mal...
- würde bedeuten, daß die Telekom zunächst ihre TDSL- Anschlüsse an Kunden verkaufen...
So sieht's aus - denn dadurch, daß es keine Großhandelsflat gibt, bekommen die...
Hallo, 1. Das Urteil gilt nur für analog / isdn Grosshandeslflat. DSL ist zunächst nicht...
Also, so wie ich den Artikel verstanden habe, gibt es derzeit gar keine GHFR. Daher...