Raubkopien: BSA knöpft sich München vor
Nach Berlin eine "Schonfrist-Kampagne" auch in der bayrischen Metropole
Mit dem Aufruf "Sie haben 30 Tage Schonfrist. Nur lizenzierte Software beruhigt!" startet am 1. Oktober 2002 die zweite regionale Aufklärungs- und Legalisierungskampagne der Business Software Alliance (BSA). Mit der Aktion will man nun Unternehmen in München dazu bewegen, raubkopierte Software durch legale Kaufversionen zu ersetzen.
Münchner Unternehmen haben damit knapp einen Monat lang Gelegenheit, sich bei der BSA zu registrieren. In den darauffolgenden 30 Tagen sollen sie ihre Software prüfen und gegebenenfalls nachlizenzieren können. Nachdem man sich mit den Ergebnissen der ersten Aktion in Berlin im April und Mai zufrieden zeigte, erhofft sich die BSA im IT-Zentrum München noch größere Erfolge.
"Über 5.000 Unternehmen im Raum München kommen aus dem Bereich 'Neue Technologien', rund ein Drittel der 25 größten Softwareunternehmen in Deutschland sind hier angesiedelt. Gerade aber aus dem Freistaat Bayern und aus dem Raum München erreichen uns überdurchschnittlich viele Hinweise auf illegale, das heißt nicht ausreichend lizenzierte Software in Unternehmen", so Georg Herrnleben, Regional Manager Zentraleuropa der BSA. Damit werde dem IT-Wirtschaftsstandort München, der in einem hohen Maße vom Schutz des geistigen Eigentums abhängig ist und einer der größten Arbeitgeber der Region ist, erheblicher wirtschaftlicher Schaden zugefügt.
Die BSA gibt an, dass in den vergangenen 24 Monaten deutsche Firmen über 1,8 Millionen Euro Schadensersatz für den Einsatz illegaler Software bezahlen und für über eine Millionen Euro Software nachlizenzieren mussten. Da jedoch beim "Thema Softwareklau" oft Unwissenheit und Nachlässigkeit im Spiel seien, wolle man nun Unternehmen in München mit der Aktion eine einmalige Chance geben.
Bis zum 30. Oktober haben Münchner Unternehmen die Gelegenheit, sich telefonisch bei der BSA-Hotline 08000-111 555 oder auf der Webpage www.schonfrist.de registrieren zu lassen, "wenn sie sich nicht sicher sind", ob ihr Softwarebestand legal ist. Die BSA garantiert dabei, dass man vom Zeitpunkt der Registrierung an 30 Tage lang keine Hinweise rechtlich verfolgen werde, die auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeuten würden. Ausgenommen seien allerdings bereits laufende Gerichtsverfahren und außergerichtliche Auseinandersetzungen wegen Benutzung unlizenzierter Software der BSA-Mitgliedsfirmen.
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ob das bei Geschäftsräumen net bissl anderes ausschaut. Also bei ner Privatwohnung isses...
Quatsch. Geben sich halt gerne martialisch. Wie die GEZ. Wenn die BSA der Meinung ist...
Heisst das, das die BSA nach einem anonymen HINWEIS auf mögliche nicht lizensierte...