Bundesrat stimmt Call-by-Call im Ortsnetz zu

Freie Wahl des Netzbetreibers ab Dezember 2002

Im zweiten Anlauf stimmte der Bundesrat jetzt dem im Vermittlungsausschuss behandelten "Ersten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" zu, das nun in Kraft treten kann. Damit ist der Weg für eine freie Wahl des Netzbetreibers auch im Ortsnetz frei.

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Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes räumt den Kunden ab Dezember dieses Jahres einen Anspruch auf Betreibervorauswahl oder Betreiberauswahl bei jedem Anruf ein, das heißt auch im Ortsnetz. Darüber hinaus wird eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Telekommunikationsbeiträgen von den Unternehmen am Markt je nach Umsatz geschaffen.

Eine grundlegende Überarbeitung und Novellierung des Telekommunikationsgesetzes soll im Jahr 2003 erfolgen. Die vorgezogene kleine Novellierung war notwendig geworden, da die EU-Kommission am 20. März 2002 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses hat der Deutsche Bundestag das Gesetz um eine Regelung ergänzt, wonach potenzielle Wettbewerber, die entsprechende Ortsnetzdienstleistungen anbieten wollen, sich angemessen an den Kosten für den Teilnehmeranschluss beteiligen müssen.

Der Bundesrat sieht in der Einführung der Betreiberwahl (Call-by-Call und Preselection) im Ortsnetz einen weiteren wichtigen Schritt zur Liberalisierung und Intensivierung des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt. Er bekräftigt seine Auffassung, dass dies aber nur mit einem abgestimmten regulierungspolitischen Modell, insbesondere bezüglich der Festlegung von Teilnehmeranschluss-, Zusammenschaltungs-, Resale- und Endkundenentgelten sowie der Festlegung der Zahl der erforderlichen Zusammenschaltungspunkte verwirklicht werden kann.

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